Hanau
Im Prozess um den gewaltsamen Tod zweier Kinder wurde ihr Vater vom Landgericht Hanau zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht befand den Mann des Mordes an seiner siebenjährigen Tochter und seinem elfjährigen Sohn für schuldig.
Darüber hinaus stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ist in der Regel nahezu ausgeschlossen. Laut Anklage wollte der Inder seine Frau bestrafen, die sich von ihm getrennt hatte.
Ermittlungen zufolge wartete der Mann am Morgen des 11. Mai vergangenen Jahres darauf, dass seine Frau die Wohnung in der hessischen Stadt verließ, und lauerte dann vor der Tür, bis die Kinder diese öffneten, um zur Schule zu gehen. In der Wohnung stieß er seine Tochter auf ein Bett und schnitt ihr vermutlich zweimal mit einem Messer den Hals auf. Der Sohn wurde schwer verletzt, als er vom Balkon der Wohnung im neunten Stock eines Hochhauses sprang. Passanten fanden das Kind, das kurz darauf im Krankenhaus starb. Der Vater floh und wurde wenige Tage später in einem Vorort von Paris gefasst.
„Mit gezielter Rache“ sei weitergegangen
Der Mann plante seine Tat und ging „mit gezielter Rache“ vor, so der Vorsitzende Richter. Er nutzte die Wehrlosigkeit der Kinder aus, indem er sie überfiel und die Wohnung zu einer „tödlichen Falle“ machte. Auch seiner Frau wollte er mit dem Tod der Kinder bleibendes Leid zufügen. Als Vater hätte er die Pflicht gehabt, seinen Sohn und seine Tochter zu beschützen. Das Letzte, was der Junge sah, war seine verletzte Schwester und der „Vater, der kam, um zu töten“, sagte der Vorsitzende Richter.
Das Gericht stimmte dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu. Der Verteidiger des Mannes hatte in seinem Plädoyer keinen konkreten Antrag gestellt, sondern darauf hingewiesen, dass die genauen Vorgänge in der Wohnung am Tattag nicht geklärt seien. In seinem letzten Wort sagte der Mann laut einem Übersetzer vor einigen Tagen: „Ich bedauere den Tod meiner beiden Kinder.“ Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist jedoch möglich. Der Verteidiger des Mannes lehnte eine Stellungnahme ab.
Eine Notiz: Dieser Bericht ist Teil eines automatisierten Dienstes der Deutschen Presse-Agentur (dpa), der nach strengen journalistischen Regeln arbeitet. Eine Bearbeitung oder Prüfung durch die AZ-Online-Redaktion erfolgt nicht. Fragen und Kommentare senden Sie bitte an feedback@az-muenchen.de
!function(f,b,e,v,n,t,s) {if(f.fbq)return;n=f.fbq=function(){n.callMethod? n.callMethod.apply(n,arguments):n.queue.push(arguments)}; if(!f._fbq)f._fbq=n;n.push=n;n.loaded=!0;n.version='2.0'; n.queue=();t=b.createElement(e);t.async=!0; t.src=v;s=b.getElementsByTagName(e)(0); s.parentNode.insertBefore(t,s)}(window,document,'script', 'https://connect.facebook.net/en_US/fbevents.js'); fbq('init', '2523508247947799'); fbq('track', 'PageView');
gb02 De