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Urteil des EGMR: Belgien durfte Terroristen die Staatsbürgerschaft entziehen

Felix by Felix
Dezember 6, 2024
in Internationale Nachrichten
Urteil des EGMR: Belgien durfte Terroristen die Staatsbürgerschaft entziehen

Urteil des EGMR
Belgien durfte Terroristen die Staatsbürgerschaft entziehen


5. Dezember 2024, 20:28 Uhr

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Ein Brüsseler Gericht hat einem Mann und einer Frau vor Jahren die belgische Staatsbürgerschaft entzogen. Der Grund: Die verurteilten Terroristen hätten ihre Bürgerpflichten schwer verletzt. Die beiden ehemaligen Doppelstaatler klagen – doch der belgische Staat erhält Recht.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass der Entzug der Staatsbürgerschaft zweier wegen Terrorismus verurteilter Belgier keine Verletzung ihrer Rechte darstellt. Da terroristische Gewalt „eine ernsthafte Bedrohung der Menschenrechte“ darstelle, sei das Vorgehen des belgischen Staates legitim, urteilten die Richter in Straßburg. Da sie die doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, sind sie nicht staatenlos geworden.

Die Reaktion der belgischen Behörden sei daher angemessen und auch „in einer demokratischen Gesellschaft notwendig“ gewesen, so das Gericht. Der Kläger kam als Kind aus Marokko bzw. Tunesien nach Belgien und erhielt dort als Erwachsener Anfang der 2000er Jahre die belgische Staatsbürgerschaft. Einige Jahre später verurteilten sie dort Gerichte wegen der Führung einer Terrororganisation.

Weil sie und ihr Mann Dschihadisten für die Terrororganisation Al-Kaida rekrutierten, wurde die Klägerin 2010 zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Klägerin wurde 2008 zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Er hatte vier Personen bei der Reise in den Irak unterstützt bewaffneter Kampf. Im Jahr 2017 entzog ein Brüsseler Berufungsgericht beiden die belgische Staatsangehörigkeit, weil sie ihre Pflichten als belgische Staatsbürger schwerwiegend verletzt hatten.

Dagegen reichten die beiden im Januar Klage beim EGMR ein. Sie argumentierten, dass der Entzug ihrer belgischen Staatsbürgerschaft das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens verletze. Die Klägerin machte außerdem geltend, dass ihr Recht auf Familienleben verletzt worden sei. Sie hat eine erwachsene Tochter und eine Enkelin, die beide belgische Staatsbürger sind.

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