
Die Länder wollen einen Vorteilsausgleich für digitale Erbinformationen. Unternehmen, die davon profitieren, sollten in einen Fonds einzahlen.
Dabei werden sogenannte digitale Sequenzinformationen (DSI) genutzt, also Datensätze genetischen Materials, die in digitaler Form vorliegen. Je nach Größe sollen Unternehmen aus den Bereichen Pharma, Lebensmittelproduktion, Kosmetik, Pflanzen- und Tierzucht oder Biotechnologie 1 Prozent ihres Gewinns oder 0,1 Prozent ihres Umsatzes in den Fonds einzahlen, wenn sie von der Nutzung digitaler Sequenzinformationen profitieren über genetische Ressourcen. Dies gilt für große Unternehmen, die beispielsweise drei Jahre in Folge mehr als 5 Millionen US-Dollar Gewinn erwirtschaftet haben oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen US-Dollar haben.
Besonders profitieren dürften Länder bzw. Bewohner des Globalen Südens, wo der Schwerpunkt der globalen biologischen Vielfalt liegt. Weitere Kriterien für die Mittelvergabe sind der Stand der nationalen Entwicklung und der Bedarf an Unterstützung zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt. Vor allem indigene Gemeinschaften, die oft über ein großes Wissen über die Eigenschaften von Tieren und Pflanzen verfügen, sollen davon profitieren.
Der Umgang mit DSI sei ein zentraler Punkt in den Verhandlungen gewesen, „denn nicht nur die biologischen Ressourcen sind wichtig, sondern auch deren digitalisierte Kodierung“, sagt Jens Freitag, Leiter des Leibniz-Instituts für Nutzpflanzenforschung (IPK) in Gatersleben. Diese Informationen könnten Innovation und Fortschritt ermöglichen.
„Bisher sind es vor allem Regierungen oder Philanthropen, die Naturschutzprojekte finanziert haben“, sagt Amber Scholz von der Deutschen Sammlung für Mikroorganismen und Zellkulturen (DSMZ) in Braunschweig. „Unternehmen, die von der biologischen Vielfalt profitieren, werden künftig auch für den Erhalt oder die Wiederherstellung der Natur zahlen.“
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