Umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes: Lex Wissing auf dem Weg

Der Bundestag diskutiert über die Klimaschutzgesetzreform, die CO2-Ziele für Sektoren abschaffen wird. Davon profitiert der Verkehrsminister.
Verkehrsminister Volker Wissing freut sich besonders über die Abschaffung der Sektorziele Foto: Emmanuele Contini/imago
BERLIN taz | Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ruft die Bundestagsabgeordneten zum Widerstand gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes auf. „Die Bundesregierung verstößt vorsätzlich gegen das Bundesklimaschutzgesetz, einschließlich der Klimaentscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Grundrechte aller künftigen Generationen“, heißt es in einem Appell der DUH an die Abgeordneten.
Am Freitag will der Bundestag in erster Lesung über gravierende Änderungen am Klimaschutzgesetz beraten. Bisher gab es strenge Grenzwerte für den CO-Ausstoß2 in einzelnen Branchen wie Verkehr, Energie oder Industrie. Sollten diese gebrochen werden, müssen die zuständigen Ministerien ein Sofortprogramm auflegen, um gegenzusteuern. Die Bundesregierung will künftig nur noch einen mehrjährigen Gesamtentwurf für die Vor- und Notprogramme insgesamt erlassen. Dies wird insbesondere Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) entlasten, der bislang kein von Experten akzeptiertes Notprogramm vorgelegt hat, obwohl der CO2-Ziele in seinem Geschäftsbereich wurden zerrissen. Die geplanten Änderungen empören Umweltverbände und Klimaaktivisten.
Bereits am Donnerstagnachmittag stand die Verabschiedung des Energieeffizienzgesetzes auf der Tagesordnung des Bundestags, der vor der Sommerpause mangels Beschlussfähigkeit gescheitert war. Dadurch werden neue Anforderungen an die Energieeinsparung eingeführt. Bis 2030 soll beispielsweise der Endenergieverbrauch um 26,5 Prozent im Vergleich zu 2008 sinken. Unternehmen sind verpflichtet, ihren Energieverbrauch zu erfassen. Diese neue Regelung richtet sich nicht an Privatpersonen. „Mit diesem Gesetz bleibt Deutschland weit unter seinen Möglichkeiten“, sagte der Linken-Abgeordnete Ralph Lenkert. Unternehmen würden nicht gezwungen, Maßnahmen umzusetzen. Gleichzeitig würde die Regierung mit dem Heizungsgesetz die Bürger zum Handeln zwingen.
Die Deutsche Wirtschaftsinitiative Energieeffizienz (DENEFF) begrüßte das Gesetz. Allerdings kritisierte sie, dass „geplante, wirksame Maßnahmen seit dem ersten Referentenentwurf deutlich abgeschwächt“ worden seien. Regelungen für Unternehmen gelten nur, wenn der Verbrauch höher ist als ursprünglich geplant. Mit diesem Gesetz setzt Deutschland die EU-Energieeffizienzrichtlinie um. Laut DENEFF erfülle die Regierung die Anforderungen nicht und laufe Gefahr, von Brüssel gerügt zu werden. Im Gesetz fehlt die jährliche Sanierungsrate von 3 Prozent für öffentliche Gebäude.
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