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Überfall auf Villa – Carmen Geiss teilt Namen von zwei Personen

Amelia by Amelia
Juni 27, 2025
in Unterhaltung
Überfall auf Villa – Carmen Geiss teilt Namen von zwei Personen

Nach Angriff auf die Villa

Carmen Geiss teilt Namen von zwei Personen

27.06.2025 – 00:41 UhrLesezeit: 2 min.

Imago Images 0801965031Vergrößern Sie das Bild

Carmen Geiss (Archivbild): Die Familie Geiss wurde in ihrem Haus in St. Tropez ausgeraubt. (Quelle: Imago/Imago)

Die Geiffens wurden kürzlich in ihrer Villa in Saint-Tropez angegriffen und verletzt. Jetzt hat Carmen Geiss zwei Namen öffentlich gemacht.

Neue Entwicklungen im Fall des Raubüberfalls auf der Villa von Carmen und Robert Geiss: Carmen Geiss veröffentlichte am Freitagabend die Namen von zwei Personen am Freitagabend, die in ihrer Erklärung im Zusammenhang mit dem Raub eingestrebt werden. „Ich möchte auch wieder auf diese beiden Personen auf meiner Website aufmerksam machen. Wer kann uns Informationen oder die Polizei in Saint-Tropez geben?“, Schrieb die 60-Jährige in ihrem Beitrag.

Darin bezeichnete Geiss sowohl den ersten als auch den Nachnamen von zwei Männern. Man sucht nach, weil er ihre Villa ausgeraubt und wertvolle Uhren auf der Straße gestohlen hat. Eine zweite Person beschrieb Geiss in ihrem Posten mit zwei Körpermerkmalen. Es ist unklar, ob die französische Polizei die Veröffentlichung der Namen und Informationen genehmigt hat.

Mehrere bewaffnete und Kapuzenperpetratoren hatten am 15. Juli Zugang zur Hissens -Villa erhalten, die Reality -Stars drohten, verletzten sie und richteten ihre Räumlichkeiten. Die Familie hatte zuvor das Video der Überwachungskamera in den sozialen Medien veröffentlicht. Mit dem Video hoffen die Geissens auf die mutmaßlichen Täter. Robert Geiss schrieb: „Vielleicht haben Sie ein paar Ideen oder ein paar Informationen für uns. Ich wünsche Ihnen einen sicheren Abend.“

Carmen Geiss folgt mehr als 1,3 Millionen Menschen in ihrem Instagram -Profil. „Ich hoffe, sie werden gefunden“, schrieb ein Fan über den neuen Beitrag. „Wo kommen die Namen von jetzt an?“ Fragte eine andere Person. Zahlreiche andere mutmaßliche Informationen über die Personen in der Spalte Kommentare wurden geteilt.

In Frankreich unterliegt die Veröffentlichung solcher Informationen strengen Datenschutz und persönlichen Rechten. Nach einer Durchsuchung der offiziellen Websites der französischen Polizei und der Staatsanwaltschaft scheinen es keine offiziellen Nachrichten oder öffentlichen Ermittlungen zu geben, in denen Namen der mutmaßlichen Täter der RAID veröffentlicht wurden.

In Frankreich gilt die Vermutung der Unschuld. Möglicherweise gibt es keinen offiziellen Haftbefehl. Die Benennung von Verdächtigen ohne formelle Anklage oder Haftbefehl öffentlicher Verhaftungen könnte auch das Rechtsverfahren behindern.

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