Er wollte die Eröffnung seines Restaurants in Oberfranken und seines zweiten Restaurants in Thüringen feiern. Und es sollte wirklich ein Riesenspaß werden. Deshalb kaufte ein 37-jähriger Vietnamese im Dezember 2024 in Prag mehr als zwei Tonnen Feuerwerksbatterien und brachte sie in einem Transporter in der Nähe von Waldsassen über die Grenze.
Polizist: Diesen Betrag hatten wir noch nie
Die 124 Batterien kamen zwischen Kartons voller Verpackungen für asiatische Lebensmittel zum Mitnehmen zum Vorschein, als zivile Grenzpolizisten das Fahrzeug in der Nähe von Waldsassen kontrollierten. Insgesamt stellten sie 170 Kilo Sprengstoff sicher. Diesen Betrag habe es auf der Grenzpolizeiwache in Waldsassen noch nie gegeben, sagte einer der Polizisten heute vor Gericht.
Kein Kavaliersdelikt – genug, um eine Autobahnbrücke zu sprengen
Der 37-Jährige hatte keine Erlaubnis, mit dem Feuerwerk umzugehen oder es zu transportieren. Diese „unglaubliche Menge“ sei geeignet, „eine Autobahnbrücke zu sprengen“, sagte heute die Staatsanwaltschaft am Landgericht Tirschenreuth. Wäre es zu einem Unfall gekommen, wären die Straße und Teile der gesamten Ortschaft innerhalb der Stadt zerstört worden, außerdem versuchte der Magistrat dem Angeklagten klarzumachen, dass es sich bei der Einfuhr dieser unkontrollierten Böller nicht um ein Kavaliersdelikt handele. Im Gerichtssaal wird ein kurzer Film gezeigt, der die Sprengkraft bei einem Fahrzeugbrand zeigt. Der 37-Jährige stößt ein überraschtes „Oh“ aus, als der VW-Bus im Film in tausende Teile zerreißt. Der Angeklagte hätte deutlich mehr Sprengstoff in seinem Transporter gehabt, ergänzt Bezirksrichter Markus Fillinger.
Ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kommt dem 37-Jährigen teuer zu stehen
Die Strafe beträgt: elf Monate Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem gibt es eine Spende in Höhe von 50.000 Euro für gemeinnützige Organisationen. Und: die Kosten für den Transport, die Lagerung und die Vernichtung der beschlagnahmten Böller durch Polizei und Sprengstoffexperten. Für den Kauf der Böller in Tschechien hatte der Beklagte bereits mehr als 7.000 Euro bezahlt.