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Trunkenheitsunfall, jetzt kommt heraus: Es war der Bürgermeister

Am Mittwochabend wollte ein 62-jähriger Autofahrer von der A5 kommend im Bereich der Autobahnausfahrt Rastatt Nord in Richtung Muggensturm abbiegen. „Er kam mit seinem Auto auf die Zentralinsel, vermutlich weil er unter Alkoholeinfluss stand“, heißt es im Polizeibericht. Anschließend prallte sein Fahrzeug gegen eine Ampel. Es wurde niemand verletzt und der genaue Sachschaden konnte derzeit nicht beziffert werden. Als die Polizei am Unfallort eintraf, ergab ein freiwilliger Atemalkoholtest, dass der Fahrer einen Blutalkoholwert von rund eineinhalb Promille hatte. Der Führerschein wurde von den Beamten beschlagnahmt.

Nun stellt sich heraus: Der Fahrer ist kein Unbekannter. Bei dem 62-Jährigen handelt es sich um den parteilosen Bürgermeister von Baden-Baden, Dietmar Späth. Gegenüber dem „Badische Neue Nachrichten“ (BNN)-Anwalt Gerhard Bräuer präzisierte, dass sein Mandant nach aktuellem Kenntnisstand während der Tat unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss gestanden habe. „Mein Mandant trägt die volle Verantwortung für sein Fehlverhalten“, wird Rechtsanwalt Bräuer zitiert. Mit welchen Konsequenzen der Bürgermeister außer dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen muss, ist derzeit nicht bekannt.

Nach Anfeindungen: Bürgermeister ist seit August krankgeschrieben

Der Baden-Badener Oberbürgermeister stand in den letzten Monaten aufgrund der öffentlichen Unzufriedenheit im Zusammenhang mit der Haushaltskrise erheblich unter Druck. Auch der „Hurenmacher-Prozess“ belastet den 62-Jährigen. Eine ältere Frau hatte ihn im Internet als „Hure“ und „Hellodri“ beleidigt, woraufhin er Strafanzeige erstattete.

Hintergrund: Trotz hoher Schulden der Stadt und eines Haushaltslochs verbrachte der Gemeinderat im vergangenen Herbst in einer Klausurtagung zwei Tage im 5-Sterne-Hotel „Erbprinz“ in Ettlingen im Landkreis Karlsruhe. Dies wurde teilweise scharf von Bürgern kritisiert, darunter auch von der alten Dame, die ihrem Ärger durch Kommentare auf Facebook Luft machen wollte. Im Verlauf des Prozesses brachte die Verteidigung zahlreiche schmutzige Details zur Sprache, die angeblich aus dem Privatleben des Bürgermeisters stammten. Vor Gericht beteuerte die Frau ihre Unschuld und argumentierte, dass der Begriff satirisch gemeint sei, weil dahinter ein Smiley stünde.

Das Landgericht verurteilte sie dennoch wegen Beleidigung und Betrugs zu einer Geldstrafe von 7.500 Euro. Beide Parteien legten Berufung ein. Ein rechtliches Ende des Streits ist derzeit nicht in Sicht.

Bürgermeister Späth begab sich im August in ärztliche Behandlung und ist seitdem krankgeschrieben. Seine Rückkehr verzögerte sich mehrmals. Mitte Oktober gab die Stadt bekannt, dass er bis Ende November ausfallen werde. In der Zwischenzeit übernehmen die Bürgermeister seine Aufgaben. Der aktuelle Gesundheitszustand von Späth ist derzeit unklar.

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