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Triage: Bundesverfassungsgericht hebt die geltende Triage-Regelung auf

Demnach Bundesverfassungsgericht Die in der Corona-Zeit beschlossene Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Bund ist in dieser Angelegenheit daher nicht zuständig.

Das Gericht gab bekannt, dass zwei Verfassungsbeschwerden von Not- und Intensivmedizinern in Karlsruhe Erfolg hatten. Die Ärzte sahen sich durch die Regelung im Infektionsschutzgesetz in ihrer Berufsfreiheit verletzt. Das sah das Gericht genauso. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, hieß es. Der Bund hat hier keine Gesetzgebungsbefugnis.

Kritik am Verbot der sogenannten Ex-post-Triage

Die von der Ärztekammer Marburger Bund unterstützte Beschwerde wurde im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notärzten eingereicht. Es richtet sich unter anderem gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel bei Engpässen in der Versorgung schwerkranker Patienten. Dadurch seien Ärzte gezwungen, grenzwertige Entscheidungen zu treffen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis widersprachen und ihnen eklatante Gewissensprobleme bereiteten, hieß es damals.

Darüber hinaus wurde das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage kritisiert, wonach eine Entscheidung zur Behandlung eines Patienten nicht rückgängig gemacht werden darf, wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Patient mit besseren Überlebenschancen aufgenommen wird. Der Marburger Bund sieht darin einen Konflikt mit der Berufsethik: Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notsituation möglichst viele Menschen zu retten.

Der Bundestag hat die Triage im Jahr 2022 neu geregelt

Triage bedeutet, dass Ärzte bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten, beispielsweise in einer Pandemie, eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. Das Konzept existiert beispielsweise bei schweren Unfällen mit vielen Verletzten, meist zur Überbrückung eines kurzfristigen Notfalls.

Während der Corona-Pandemie rückte das Thema aufgrund der vollen Intensivstationen in den Fokus. In Karlsruhe ging es um eine 2022 vom Bundestag beschlossene Neuregelung.

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