
An einigen Orten wird so viel wie bei deutschen Gartenzäunen argumentiert. Jetzt mussten sich Gerichte über zwei Fälle mit der Frage befassen, wie hoch der Nachbar auf sein Trampolin springen kann. Der Bildanwalt Nicole Mutschke erklärt den Hintergrund und beantwortet die Schlüsselfrage: Wie hoch kann ich auf mein Trampolin springen?
Wo ist das Problem?
Der Kläger fühlte beobachtet und belästigt. Der Streit brach in der Frage aus, ob die Sprünge auf das Trampolin über die Höhe von 1,80 Metern hinaus erlaubt ist. Die Anschuldigung: Bei der Verwendung des Trampolins wurde manchmal extrem laut gestöhnt und der Augenkontakt wurde ständig gesucht. Das Hochsprung ermöglicht Einblicke in das Haus der Kläger, den Garten- und Terrassenbereich. Zusätzlich ist das ständige Erscheinungsbild der Köpfe störend. Die Nachbarn und ihre Gäste fühlten sich in ihrer Privatsphäre erheblich belästigt und beeinträchtigt.
Wie hoch kann ich auf ein Trampolin springen?
Sowohl das Bezirksgericht von Potsdam als auch das Higher Regional Court von Brandenburg waren sich einig, dass ebenfalls Annahme über 1,80 Meter angenommen werden sollten.
Das Potsdam -Bezirksgericht hatte bereits ausdrücklich erklärt, dass die Verwendung eines Trampolins in Garten Es ist „sozial angemessen“, zumal es nicht zum Zweck der Aufmerksamkeit missbraucht wurde. Der einzige kurze Sprung über den Zaun hinaus ist nicht mit einer Beeinträchtigung der Privatsphäre und des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes verbunden. Darüber hinaus können die Geräusche nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um kindliche Aussagen im Glück des Lebens handelte.
Schlussfolgerung: Sie springen auch so hoch wie möglich heraus und drücken ihr Glück im Leben mit einem entzückenden Stöhnen aus! Zwei Gerichte haben bestätigt, dass dies in Deutschland kein Problem ist.
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