AUDIO: Tödlicher Reitunfall auf Rügen: Berufung gegen Urteil eingelegt (0 Min)
Stand: 03.11.2025 13:16 Uhr
Nach dem Tod eines 14-jährigen Reiters auf Rügen muss das Landgericht Stralsund erneut über den Fall entscheiden. Die Verteidigung des verurteilten Traktorfahrers hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Der tragische Tod eines 14-jährigen Reiters auf Rügen wird die Justiz bald erneut beschäftigen. Nachdem das Landgericht Stralsund den beschuldigten Traktorfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt hatte, legten die Verteidiger Berufung ein. Der Fall geht nun an das Landgericht Stralsund. Ein Termin für die Anhörung steht noch nicht fest.
Angeklagter: Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht verurteilte den zum Prozesszeitpunkt 26-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Die Probezeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Der Beklagte wurde zudem zur Zahlung von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation verurteilt. Während die Verteidiger gegen das Urteil Berufung einlegten, entschied die Staatsanwaltschaft, keine Berufung einzulegen.
Der 14-jährige Fahrer starb noch am Unfallort
Der Unfall ereignete sich im August letzten Jahres. Nach Angaben der Anklage fuhr der Traktorfahrer in zu geringem Abstand an einer Fahrergruppe vorbei. Das Pferd des 14-Jährigen scheute, der Teenager stürzte und wurde anschließend von einem landwirtschaftlichen Gerät überfahren. Sie starb noch am Unfallort. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt. Er hätte den Sturz des Mädchens nicht vorhersagen können. Das Landgericht Stralsund wird nun prüfen, ob das erstinstanzliche Urteil Bestand hat.
			

