Rendsburg. Ein Tierarzt aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde gestand vor dem Amtsgericht Rendsburg, seiner damaligen Freundin bei einem Abendessen ein Tierarzneimittel verabreicht zu haben. Die Jury verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und 10 Monaten. Sein Anwalt hatte zuvor erklärt: „Die Vorwürfe der Anklage sind zutreffend.“
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Das Gericht verurteilte die angeklagte Tierärztin wegen „gefährlicher Körperverletzung durch Verabreichung von Gift“ und „heimtückischen Raubes“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StGB). Der Tierarzt aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde muss zudem die Reparaturkosten von 8.000 Euro für das Auto des Opfers bezahlen. Der Schaden entstand, als die Frau unter dem Einfluss der Medikamente in einen Straßengraben fuhr.
Tierarzt aus Rendsburg-Eckernförde verabreicht seiner Ex-Freundin Xylazin
Der Tierarzt und die Frau sollen sich im Mai 2019 auf einer Dating-Plattform kennengelernt und bis November 2021 eine Beziehung geführt haben. Am 12. November 2021 verabreichte der Angeklagte der Frau ohne ihr Wissen bei einem gemeinsamen Abendessen in seiner Wohnung im Kreis Rendsburg-Eckernförde das Medikament Xylazin. Xylazin wird in der Veterinärmedizin als Beruhigungsmittel und zur Narkose von Tieren eingesetzt und ist nicht für die Behandlung von Menschen zugelassen.
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Zu Prozessbeginn bestritt der Angeklagte sämtliche Vorwürfe und sprach von einer Verschwörung gegen ihn. Er behauptete, seine damalige Freundin habe das Xylazin versehentlich über Tierfutter im Kühlschrank aufgenommen. Hintergrund: Der 58-Jährige hält auf seinem Hof Tiere, unter anderem Schafe. Er hatte sich mit der Frau verabredet, um die Widder zu kastrieren, da beide das Hobby der Schafzucht teilten.
Widersprüche in den Aussagen des Angeklagten und der Ex-Freundin
Am Tatabend sollte die anstehende Kastration der Schafe besprochen werden. Zur Betäubung der Schafböcke stellte der Mann eine Schüssel mit Futter bereit, in der er das Betäubungsmittel auf Äpfel und Karotten träufelte. „Ich kann nicht ausschließen, dass sie sich einen der Äpfel genommen hat“, sagte der Angeklagte.
Bei der Befragung der 57-Jährigen traten große Widersprüche zutage. Der Angeklagte hatte den Ablauf des Abends anders geschildert als seine Ex-Freundin, eine Kriminalpolizistin. So sei es an dem Abend ihrer Aussage nach weder um die Kastration der Böcke gegangen, noch hätten sich die beiden zu diesem Zweck überhaupt verabredet. Erst nach dem Vorfall am 12. November 2021 habe sie erstmals bei der Kastration der Böcke geholfen. „In dem einen Fall, an den ich mich erinnere, wurde die Kastration ohne Betäubung durchgeführt“, sagte die 57-Jährige vor Gericht.
Angeklagter und Verteidigung einigen sich
Nach Anhörung des Angeklagten und der Nebenkläger einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Ergebnis: Bei Glaubhaftigkeit des Geständnisses beträgt das Strafmaß zwischen einem Jahr und acht Monaten sowie zwei Jahren Haft auf Bewährung inklusive Auflagen. Dem stimmten der Angeklagte und seine Verteidigung zu.
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Der Anwalt der Ex-Freundin zeigte sich mit diesem Ergebnis unzufrieden: „Mein Mandant ist Opfer eines Systemfehlers geworden.“ Denn eine Einigung bedarf nicht der Zustimmung der Nebenkläger, in diesem Fall der Ex-Freundin und ihres Anwalts. Daran trage allerdings weder die Staatsanwaltschaft noch das Landgericht eine Schuld.
Anwalt der Ex-Freundin: Angeklagter soll in der Vergangenheit andere Frauen vergiftet haben
Der Anwalt sprach zudem von sieben bis acht weiteren Opfern, gegen die die Anklage fallengelassen worden sei. Damit sei der Angeklagte ein Serientäter. Das Strafmaß dürfte demnach eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung oder im Falle einer Bewährung ein Berufsausübungsverbot sein.
Die Richterin sprach von einem „merkwürdigen“ Plädoyer der Anwältin. Es sei nicht richtig, der Justiz auf diese Weise die Leviten zu lesen. Sie sagte der Angeklagten: „Die Liste der Dinge, die gegen Sie sprechen, ist lang.“ Zunächst einmal sei es äußerst perfide gewesen, das Vertrauen der Freundin derart auszunutzen und sie dann unter Drogeneinfluss mit dem Auto davonfahren zu lassen.
„Wir können froh sein, dass wir heute keinen Fall mit fünf Toten haben. Das ist keine Übertreibung, sondern bittere Realität im Straßenverkehr“, sagte der Richter. Dem Angeklagten sei es damals völlig egal gewesen, was mit seiner Freundin passiert wäre. Er habe seinen Job auch ausgenutzt, um an die Drogen zu kommen. Ein Berufsverbot verhängte der Richter nicht.
CN