Nachrichtenportal Deutschland

Thüringer Verwaltung will AfD-Mann nicht einstellen – Arbeitsgericht prüft Vergleich

In einem Arbeitsgerichtsverfahren um die Einstellung eines AfD-Vertreters für einen Posten in der Thüringer Landesverwaltung sind sich beide Seiten angenähert – aber noch nicht zu einer Einigung gelangt. Der Mann, gelernter Krankenpfleger und AfD-Kreistagsabgeordneter im Kyffhäuserkreis, bewarb sich 2024 beim Landesverwaltungsamt um eine ausgeschriebene Sachbearbeiterstelle in der Heimaufsicht. Allerdings äußerte das Innenministerium später Zweifel an seiner Verfassungstreue.

Die Anwälte sowohl des AfD-Abgeordneten als auch des Freistaats erklärten nun vor dem Arbeitsgericht in Erfurt, dass sie bis Mitte Dezember einen abgestimmten Vergleichsvorschlag vorlegen wollten, um den Rechtsstreit auf diesem Weg zu beenden. Sollte dieser Vergleichsversuch scheitern, würde das Arbeitsgericht darüber entscheiden.

Der Vorsitzende der zuständigen Kammer des Arbeitsgerichts, Jacob Meinhardt, hatte sich zuvor für dieses Vorgehen eingesetzt. Beide Seiten könnten gewinnen, sagte er. In der Hauptverhandlung wurde eine mögliche Vereinbarung diskutiert, bei der der Kläger seine Bewerbung auf die Stelle zurückzieht und im Gegenzug 13.300 Euro Schadensersatz vom Freistaat erhält.

Habe mich auf die Stelle als Sachbearbeiter beworben

Nachdem er sich beim Landesverwaltungsamt beworben hatte, gaben ihm Mitarbeiter der Personalabteilung des Unternehmens nach Sichtung seiner Unterlagen und nach einem Vorstellungsgespräch mündlich und schriftlich die Hoffnung auf eine Einstellung.

Allerdings schaltete sich das Thüringer Innenministerium noch vor Unterzeichnung des Anstellungsvertrages in den Einstellungsprozess ein und erklärte, dass der Mann nicht im öffentlichen Dienst eingesetzt werden dürfe. Das Landesverwaltungsamt ist dem Innenministerium unterstellt.

Das Innenministerium äußerte Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Politikers. Die Thüringer AfD wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als erwiesenermaßen rechtsextremistisch eingestuft.

Die Stelle ist noch nicht rechtlich besetzt

Der AfD-Mann fordert im Rechtsstreit nun Verschiedenes vom Freistaat – am liebsten würde er trotz Intervention des Innenministeriums vom Landesverwaltungsamt eingestellt.

In der Hauptverhandlung stellte der Richter jedoch klar, dass die Kammer nach ihrer vorläufigen Rechtsauffassung nicht davon ausgeht, dass der Mann mit dieser Klage Erfolg haben wird. Da kein unterschriebener Arbeitsvertrag vorlag, sei die Stelle noch nicht rechtlich mit ihm besetzt, sagte er.

Zugleich erklärte der Vorsitzende, dass die Kammer aufgrund ihrer vorläufigen Rechtsauffassung der Auffassung sei, dass das Land als Arbeitgeber die Einstellung eines AfD-Mitglieds ablehnen könne, weil der Verfassungsschutz den AfD-Landesverband als rechtsextremistisch einstufte.

Diese Beurteilung durch den Verfassungsschutz könnte Teil der Beurteilung der Eignung eines Bewerbers für eine Stelle im öffentlichen Dienst sein. Das Argument des AfD-Mannes, er sei offensichtlich der am besten geeignete Bewerber für die Stelle und müsse daher eingestellt werden, könnte daher falsch sein.

Die mobile Version verlassen