Bundesminister der Finanzen Christian Lindner (FDP) hat bekräftigt, dass er das geplante Tarifvertragsgesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) blockieren will. „Das Gesetz ist innerhalb der Bundesregierung einfach nicht fertig. Ich kann keine Verantwortung dafür übernehmen, wenn andere mit unfertigen Entwürfen an die Öffentlichkeit gehen“, sagte der FDP-Vorsitzende der Rheinische Post. „Auch im Koalitionsvertrag ist klar vereinbart, dass damit keine neuen bürokratischen Hürden verbunden sein dürfen.“
Ein solches Gesetz müsse zudem für beide Seiten funktionieren, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das erfordere der „Achtung der Tarifautonomie“, sagte Lindner. Zu den Sorgen des Bundesfinanzministeriums vor zunehmender Bürokratie zitierte die Nachrichtenagentur dpa aus Regierungskreisen in Berlin, Lindner verlange als Voraussetzung für die Umsetzung des Gesetzesvorhabens, dass Unternehmen auch an anderer Stelle von Bürokratie entlastet würden.
Unternehmensfreundlichkeit falsch verstanden
Die SPD will mit dem Gesetz erreichen, dass Unternehmen, die für den Bund arbeiten, ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Die Arbeitgeber kritisieren das. SPD-Chefin Saskia Esken warf dem Bundesfinanzminister im Streit um das Gesetz mangelnde Klugheit vor. „Das Tarifvertragsgesetz kommt – es aus fehlgeleiteter Wirtschaftsfreundlichkeit jetzt noch stoppen zu wollen, ist nicht sehr klug von der FDP“, sagte Esken der „FDP“. Redaktionsnetzwerk DeutschlandJetzt sei es wichtiger denn je, die Wirtschaft nachhaltig zu fördern, sagte der SPD-Chef.
Gute Löhne müssten gewährleistet sein, wenn jemand im staatlichen Auftrag arbeite. „Gerade dort, wo der Bund Aufträge vergibt, müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter herrschen – und Lohndumping darf dort niemanden begünstigen“, sagte Esken.
Das Tarifvertragsgesetz ist im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP verankert. Heil hatte vor zehn Tagen angekündigt, den Gesetzentwurf den anderen Kabinettsmitgliedern zur Abstimmung vorgelegt zu haben. Damit soll sichergestellt werden, dass den Beschäftigten zumindest für die Dauer eines vom Bund erhaltenen Vertrags „tarifliche Arbeitsbedingungen garantiert“ werden.
