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Tarifverhandlungen: DRK-Bundestarifvertrag und ver.di einigen sich

Elke by Elke
Oktober 15, 2025
in Lokalnachrichten
Tarifverhandlungen: DRK-Bundestarifvertrag und ver.di einigen sich

Viele DRK-Einrichtungen stehen derzeit aufgrund steigender Kosten, sinkender Fördermittel und unzureichender Refinanzierung ihrer Leistungen unter Druck. Gleichzeitig nimmt der Mangel an Fachkräften und Arbeitskräften stetig zu. Ziel der Verhandlungen war es vor diesem Hintergrund, eine gerechte Vergütung zu finden, die sowohl die legitime finanzielle Anerkennung der Mitarbeiter als auch die wirtschaftliche Stabilität der Einrichtungen berücksichtigt.

Im Rahmen der Gespräche konnten sich die Verhandlungspartner darauf einigen, dass die Gebühren rückwirkend zum 1. September 2025 um 3,0 % (mindestens um 110,00 € pro Monat) steigen. Ab dem 1. Oktober 2026 erfolgt eine weitere Erhöhung um 2,8 %.

„Als DRK stehen wir in vielen Bereichen vor Herausforderungen, insbesondere angesichts rückläufiger staatlicher Zuschüsse und steigender Betriebskosten. Gleichzeitig sind natürlich auch unsere Mitarbeiter im Alltag mit der Inflation konfrontiert“, sagt Christian Reuter, „ich möchte allen Beteiligten bei den Verhandlungen danken, dass diese Perspektiven berücksichtigt wurden und wir zu einem vernünftigen Abschluss kommen konnten.“

Durch die Vereinbarung wird das DRK auch zu einem noch attraktiveren Arbeitgeber für junge Menschen, da die Gehälter für Auszubildende und Praktikanten ab dem 1. September 2025 um 90,00 € und ab dem 1. Oktober 2026 um weitere 90,00 € steigen. „Das ist ein starkes Signal an die junge Generation im DRK“, sagt der DRK-Generalsekretär. Auch bei jährlichen Sonderzahlungen, Jubiläumszahlungen sowie Zulagen und Zuschlägen gibt es für viele DRK-Mitarbeiter Verbesserungen.

Die beiden Verhandlungspartner konnten sich außerdem darauf einigen, dass das Vergütungssystem für Notfallsanitäter vereinfacht wird. Eine gesonderte Notarztzulage wird es künftig nicht mehr geben. Dies wird nun schrittweise in die Auszahlungstabelle integriert.

Der neue Vertrag hat eine Laufzeit von 31 Monaten und gilt bis zum 31. Dezember 2027. Damit bietet dieser Tarifvertrag eine hohe Planungssicherheit für die DRK-Einrichtungen und schafft verlässliche Perspektiven für die Mitarbeiter.

Der Bundestarifverband des Deutschen Roten Kreuzes ist ein Arbeitgeberverband im Sinne des § 2 Tarifgesetz und vertritt die Interessen seiner Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen. Derzeitige Mitglieder der BTG sind die Landestarifverbände der DRK-Landesverbände Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen und das Generalsekretariat in Berlin sowie verschiedene Bezirksverbände und Ortsverbände als Sondertarifverbände. Die BTG-Tarifverträge gelten unmittelbar für rund 46.100 DRK-Mitarbeiter. Der DRK-Reformtarifvertrag gilt indirekt auch für rund 21.000 Rotkreuzschwestern.

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