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Syrien: „Keine relevanten Gefahren“ – Verwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Syrern

Amelia by Amelia
November 5, 2025
in Lokalnachrichten
Syrien: „Keine relevanten Gefahren“ – Verwaltungsgericht erlaubt Abschiebung von Syrern

Mitten in der Debatte um die Syrien-Politik der Bundesregierung platzt ein neues Urteil: Ein Gericht in Düsseldorf hat entschieden, dass zwei Syrer in ihre Heimat zurückkehren müssen. Sie sind dort weder bedroht noch der Verarmung ausgesetzt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat in zwei Fällen grünes Licht für die Abschiebung von Syrern in ihre Heimat gegeben. Damit lehnte das Gericht die Eilanträge zweier Syrer gegen Bescheide des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ab. „Den Rückkehrern nach Syrien drohen keine relevanten Gefahren mehr“, hieß es in einer Stellungnahme des Gerichts zu den Urteilen. (Az.: 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A).

In den Heimatprovinzen der Kläger – Damaskus und Latakia – gebe es nicht so viel wahllose Gewalt, dass die beiden einer ernsthaften individuellen Bedrohung ihres Lebens oder ihrer körperlichen Unversehrtheit ausgesetzt seien, heißt es in dem Urteil. Kommt es dennoch zu Gewalt, handelt es sich um einen Einzelfall. Das Gericht sah in diesem Jahr keine Verschlechterung der Sicherheitslage.

Syrer seien bei ihrer Rückkehr auch nicht von Verarmung bedroht, hieß es. Es gibt Rückkehr- und Hilfsprogramme. Unter Berücksichtigung dieser und aktueller Erkenntnisse zu Syrien ließe sich kein allgemeiner Notstand erkennen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Existenzminimum in Syrien nachhaltig oder langfristig gesichert ist.

Die beiden Syrer hatten zuvor erfolglos versucht, in Österreich Flüchtlingsschutz zu bekommen. Das Düsseldorfer Gericht hat nun erklärt, dass Abschiebeschutz nur in Ausnahmefällen gewährt werden könne. Die Entscheidungen betreffen einen 46-jährigen syrischen Koch und seinen 26-jährigen Sohn. Beide Männer haben in Deutschland keine Straftaten begangen und müssen nun abgeschoben werden.

Eine ähnliche Entscheidung hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits im September getroffen. Nicht jeder Syrer habe Anspruch auf Asylschutz in Deutschland, hieß es im Fall eines Klägers aus der kurdisch verwalteten Provinz Hassaka. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied im Mai, dass es keinen Grund mehr gebe, Entscheidungen über Asylanträge von Syrern in Deutschland aufzuschieben.

Im Juli stellte das Oberverwaltungsgericht Münster zudem fest, dass in Syrien keine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben mehr bestehe. Die Richter lehnten es ab, einem Schleuser Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz zu gewähren.

Wadephul und die Union debattieren über Syrien-Rückkehrer

Derzeit gibt es eine politische Diskussion über die Rückkehr syrischer Flüchtlinge. Bei einem kürzlichen Besuch in Syrien äußerte Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) Vorbehalte gegenüber einer möglichen Rückkehr. Bei einer Unionsfraktionssitzung am Dienstag verteidigte er seine Lageeinschätzung und erklärte, Syrien sei 1945 stärker zerstört als Deutschland.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wiederum machte deutlich, dass er keine Bedenken gegen Abschiebungen nach Syrien habe und dass es nach dem Ende des Bürgerkriegs keinen Asylgrund mehr für Menschen aus Syrien gebe. „Der Bürgerkrieg in Syrien ist vorbei. Es gibt in Deutschland keine Asylgründe mehr und deshalb können wir mit Rückführungen beginnen“, sagte Merz.

Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Mittwoch: „Wir reden über den Wiederaufbau in Syrien, und wir reden darüber, wie in Syrien die Voraussetzungen geschaffen werden, eine geordnete Rückkehr der Kriegsflüchtlinge zu ermöglichen.“ Auch bei der Rückgabefrage gehe es um „ein komplexes verfassungsrechtliches Verfahren“.

AFP/dpa/sebe

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