Der deutsche Fußballverband (DFB) ist vor Gericht gegen seinen früheren Präsidenten Theo Zwanziger. Es geht um die „Summer Mime Tale Affair“ und 24 Millionen Euro.
Der Verein hat dem Frankfurt -Regionalgericht einen Schadensersatzanspruch über einen Streitbetrag von 24 Millionen Euro vorgelegt. Dies wurde von den zwanziger Jahren der deutschen Presseagentur bestätigt. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuerst darüber berichtet.
Im Kern geht es um finanzielle Schäden, die durch die „Summer Fairy Tale Affair“ um die Weltmeisterschaft 2006 verursacht werden oder immer noch entstehen könnten. Ein Steuerverfahren gegen drei ehemalige DFB -Beamte, darunter zwanziger Jahre, läuft seit fast elf Monaten auch beim Bezirksgericht Frankfurt.
Dabei wird klargestellt, ob die DFB ab 2005 eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro an die FIFA World Association als Betriebsausgaben erklärt hat und dadurch Steuern von mehr als 13 Millionen Euro entging. Zwanziger und der ehemalige DFB -Chef Wolfgang Niersbach, der am Donnerstag als Zeuge eingeladen ist, und der ehemalige Generalsekretär von DFB, Horst R. Schmidt, haben die vom Frankfurt Staatsanwaltschaft erhobene Anschuldigung immer streng abgelehnt.
DFB hat vor acht Jahren gearbeitet
Bereits 2017 hatte der DFB, dem der gemeinnützige Status für 2006 im Verlauf der Affäre widerrufen wurde, Schadensersatzansprüche unter den drei ehemaligen Top -Beamten gegeben. Infolgedessen hatten diese jedes Jahr Verzicht aufgenommen – aber nicht mehr für 2025. Da das Steuerverfahren gegen Niersbach gegen die Zahlung eines Geldanforderungens von 25.000 Euro gekündigt und aus gesundheitlichen Gründen gegen Schmidt getrennt wurde .
Zwanzig bleiben ruhig
Der 79-Jährige reagierte ruhig auf die Unterwerfung der DFB, die im „Sommermärchenprozess“ merkwürdigerweise den gleichen Standpunkt wie die Zwanziger darstellte, dass es keine Steuerhinterziehung gab. In einfacher Sprache bedeutet: Der Verein sichern sich nur für alle Eventualitäten. Die DFB hat das aktuelle Verfahren nicht in Bezug auf das laufende Verfahren kommentiert.
„Wir haben seit Jahren mit der DFB gesprochen, um eine einheitliche Bewertung der Haftungsfrage zu erhalten, nicht zuletzt auf der Grundlage der von der DFB selbst in Auftrag gegebenen Berichte, die die Haftungsfrage sehr kritisch waren.“sagte Zwanziers Anwalt Hans-Jörg Metz von der „Süddeutsche Zeitung“. Leider hatte die DFB nicht den Mut für seine eigene Bewertung „Damit das Gericht (…) nun über die Bewertung aller Aspekte zu gegebener Zeit entscheiden muss.“