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Strengere Maßnahmen gegen Bürgergeldempfänger: „Kein bedingungsloses Grundeinkommen“

Amelia by Amelia
November 7, 2025
in Lokalnachrichten
Strengere Maßnahmen gegen Bürgergeldempfänger: „Kein bedingungsloses Grundeinkommen“
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Status: 7. November 2025, 4:44 Uhr

Aus: Max Schäfer

Die Merz-Regierung erlaubt den Jobcentern nun, strenger gegen Bürgergeldempfänger vorzugehen. Dennoch bleiben die Hürden in der neuen Grundsicherung äußerst hoch.

Berlin – Bürgergelder sollten „Geschichte“ sein, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Mit der neuen Grundsicherung fordere die Bundesregierung nun „mehr Eigenverantwortung“ von Arbeitslosen – und schaffe einen „Ausgleich“ der Solidarität, so die zuständige Arbeitsministerin von Bärbel Bas (SPD). Das System werde „fair und zukunftssicher“ gestaltet. Für die Jobcenter bedeutet das mehr Kompetenzen – aber auch einen Spagat. Denn die Hürden für Totalsanktionen sind hoch – Kritiker halten die Verschärfung deshalb für verfassungswidrig.

Mitarbeiter des Jobcenters fordern in einer Umfrage härtere Sanktionen gegen Empfänger von Bürgergeld. (Montage) © Martin Schutt/Jens Kalaene/dpa

Ragnar Hoenig, Professor am Institut für Sozialrecht der TH Köln, teilt diese Ansicht nicht. „Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es sich bei der Grundsicherung nicht um ein bedingungsloses Grundeinkommen handelt“, betonte der Experte mit Fokus auf Leistungen der Grundsicherung. „Bürgergeld ist keine Versicherungsleistung, sondern schützt lediglich vor einer existenziellen Notlage.“ Für Bürgergeldempfänger besteht daher eine Mitwirkungspflicht. „Das Bundesverfassungsgericht hat festgelegt, dass jeder verpflichtet ist, alles Mögliche und Zumutbare zu tun, um sich aus der Notsituation zu befreien“, sagte Hoenig. Dies betrifft die Arbeitsmarktintegration.

Die Bürgergeldreform ermöglicht harte Sanktionen – doch es gibt hohe rechtliche Hürden

Um diese Mitwirkungspflicht einfordern zu können, haben Jobcenter die Möglichkeit, Sanktionen zu verhängen. Mit der Bürgergeldreform verschärft die Regierung Merz diese deutlich. Nach dem ersten Referentenentwurf sind Kürzungen um 30 Prozent möglich. Empfänger, die drei Termine auslassen, erhalten nicht mehr den Standardtarif. Auch wer ein einzelnes Stellenangebot ablehnt, kann vom Tarif gestrichen werden.

Allerdings sieht der Sozialrechtsprofessor hier Grenzen für die Jobcenter. Diese ergeben sich aus den hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht für die Abschaffung des Regelsatzes gesetzt hat. Die Arbeitsaufnahme muss „tatsächlich und unmittelbar möglich“ sein und darf nicht „vorsätzlich verweigert“ werden. Diese Voraussetzungen sind im Gesetzentwurf festgelegt und müssen im Einzelfall geprüft werden. Auch die Betroffenen müssen gehört werden.

Jobcenter müssen auf „außergewöhnliche Härte“ reagieren – Geldsanktionen der Bürger „nicht missbrauchen“.

Der Grund für die Ablehnung einer Stelle ist wichtig. Hoenig stellte klar: „Auf außergewöhnliche Härtefälle muss das Jobcenter reagieren.“ Er fügte hinzu: „Gerichte werden sich wahrscheinlich damit befassen müssen, was unter diese Härten fällt.“ Bei psychischen Erkrankungen sind Sanktionen daher nicht ohne weiteres möglich. „Das Gesetz schützt auch Betroffene anderer Belastungen wie Pflegearbeit oder körperlicher Einschränkungen, die eine Stellung unzumutbar machen.“ Abschließend betonte der Professor: „Das Jobcenter wiederum darf Sanktionsregelungen nicht zur Aufklärung missbrauchen.“

Ähnlich sieht es Rainer Schlegel, der bis 2024 Präsident des Bundessozialgerichts war. „Der Gesetzgeber darf sich nicht hinter dem Bundesverfassungsgericht verstecken“, erklärte Schlegel in einem Bericht zu Bürgergeldsanktionen. Auftraggeber war die wirtschaftsliberale Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Seiner These zufolge könnten Totalsanktionen verfassungsgemäß sein. Er sieht aber auch die Notwendigkeit von Härtefallregelungen.

Kommunalpolitiker befürchten eine Verfahrensflut – Empfänger können sich gegen harte Sanktionen wehren

Doch gerade diese Härtefallregelungen und die von Ragnar Hoenig genannten Überlegungen und Gerichtsverfahren sorgen im Vorfeld der Bürgergeldreform für Kritik. Einzelne Landräte beschweren sich im Bild-Zeitung ein bedrohliches „bürokratisches Monster“ und eine Verfahrensflut – obwohl es bereits entsprechende Möglichkeiten gibt.

Tatsächlich könnten sich jedoch mehr Bezieher gegen die Streichung ihrer Grundsicherungsleistungen wehren. Die Zahl der Widersprüche und Klagen könnte nach langem Rückgang wieder zunehmen. Damit rechnet auch Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei, der Betroffene bei genau diesen Schritten gegen Jobcenter unterstützt. „Selbstverständlich sollten Betroffene gegen Sanktionen und andere Fehlentscheidungen der Jobcenter klagen“, sagte Steinhaus Ippen.Media. Da die Regelungen verfassungswidrig sein könnten, „wäre auch eine strategische Klageführung bis zum Bundesverfassungsgericht denkbar und wünschenswert.“

Sozialaktivist warnt: „Bürgergeldabbau“ trifft „Menschen, die ohnehin in Not sind“

„Es ist nicht problematisch, dass einige Betroffene klagen“, erklärte Steinhaus. . „Das eigentliche Problem ist, dass die meisten Menschen nicht über die Ressourcen oder das Wissen verfügen, um für ihre Rechte einzutreten.“ Es sei „wichtig und mutig“, sich „gegen behördliche Willkür zur Wehr zu setzen“. Damit widersprach sie der landläufigen Vorstellung, dass „Wer es sich bequem gemacht hat“, auf Bürgergeld angewiesen sei. „Der Abbau des Bürgergeldes betrifft vor allem Menschen, die ohnehin in Not geraten sind.“

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