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Strengere EU-Vorgaben für die „Gatekeeper“ im Internet
Mit dem Gesetz für digitale Märkte will die EU die Regeln für Unternehmen im Internet erneut verschärfen. Nun ist klar, welche Unternehmen sich auf die verschärften Anforderungen einstellen müssen. Betroffen sind Internetgiganten wie Meta, Apple und Amazon.
Anfang Juli verabschiedete das EU-Parlament den sogenannten Digital Markets Act (DMA). Das „Gesetz für digitale Märkte“ soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten. Die EU-Kommission hat nun eine Liste der Großkonzerne veröffentlicht, die sich ab dem nächsten Jahr auf die strengeren Vorschriften einstellen müssen.
Zu dieser Liste gehören Amazon, der Metakonzern, der Facebook, WhatsApp und Instagram vereint, sowie Googles Mutterkonzern Alphabet, Apple, Microsoft und der chinesische ByteDance-Konzern, der das Videoportal TikTok betreibt. Die EU klassifiziert diese Unternehmen als „Gatekeeper“ – also als Konzerne, die gewerblichen Nutzern über ihre Plattformen und Dienste ein wichtiges Tor zum Endverbraucher bieten.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission konkret 22 Dienste dieser Gruppen benannt, für die künftig die strengeren Anforderungen gelten sollen. Dazu gehören der App Store des iPhone-Herstellers Apple oder die von Google betriebene Videoplattform YouTube und der Chrome-Browser.
NEIN Vorherrschaft im digitalen Markt
Die Regelungen des DMA sollen verhindern, dass die Internetgiganten eine marktbeherrschende Stellung einnehmen. Und den Nutzern soll mehr Freiheit bei der Entscheidung gewährleistet werden, welche Dienste sie nutzen möchten, ohne mit Einschränkungen rechnen zu müssen.
Zu den neuen Vorgaben gehört beispielsweise, dass Unternehmen weniger Einfluss darauf haben sollen, welche Apps beim Kauf eines Mobiltelefons vorinstalliert sind. Zudem sollen Messenger-Dienste interoperabel werden. Damit können Nutzer auch Nachrichten zwischen verschiedenen Messenger-Apps senden und empfangen.
Der zuständige EU-Industriekommissar Thierry Breton betonte, dass die neuen Regeln den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten geben würden und „neue Chancen für kleinere innovative Technologieunternehmen“ eröffnen könnten.
Bei Verstößen können hohe Bußgelder verhängt werden
Das Gesetz über digitale Märkte soll am 6. März des kommenden Jahres in Kraft treten. Die aufgeführten Unternehmen haben rund sechs Monate Zeit, sich auf die verschärften Vorschriften einzustellen. Unternehmen sind von dem Gesetz betroffen, sobald sie einen Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro haben. Darüber hinaus müssen sie einen sogenannten zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven kommerziellen Nutzern pro Monat betreiben.
Bei Verstößen drohen den Unternehmen hohe Bußgelder. Nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP betragen sie bis zu zehn Prozent des Umsatzes, bei wiederholten Regelverstößen bis zu 20 Prozent. Apple hat bereits Widerstand gegen das neue EU-Gesetz angekündigt und die daraus resultierenden „Risiken für Privatsphäre und Datensicherheit“ für Nutzer kritisiert.
Schwestergesetz ist bereits in Kraft
Vor rund anderthalb Wochen ist das Schwestergesetz des DMA in Kraft getreten – der Digital Services Act. Diese Regelungen sollen eine strengere Aufsicht über Online-Plattformen und mehr Verbraucherschutz gewährleisten.
Unter anderem sind Konzerne dazu verpflichtet, Inhalte wie Kinderpornografie oder Terrorpropaganda schneller als bisher zu entfernen. Zudem sollen Nutzer entsprechende Inhalte einfacher melden können. Online-Marktplätze wie Amazon müssen inzwischen gefälschte Produkte oder gefährliches Spielzeug so weit wie möglich aus ihrem Sortiment entfernen und Käufer warnen.
Strengere EU-Vorgaben für die „Gatekeeper“ im Internet
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