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Störung der Totenruhe im Fokus

Dresden – Ermittlungen zu einem möglichen Verbrechen! Im Auftrag der Staatsanwaltschaft werden die Räumlichkeiten der Dresden Am Donnerstag wurde das Universitätsklinikum (UKD) durchsucht.

Wegen des Anfangsverdachts einer Störung der Totenruhe suchten Ermittler am Donnerstag das Universitätsklinikum Dresden auf. (Archivbild) © Ove Landgraf

Grund dafür ist der Anfangsverdacht, dass Mitarbeiter die Totenruhe störten, wie das UKD selbst mitteilte.

„Der fragliche Sachverhalt schockiert uns zutiefst. Als Universitätsklinikum Dresden und Medizinische Fakultät vertreten wir klare ethische und medizinisch-rechtliche Werte“, heißt es in der Stellungnahme.

Die Behörden würden dabei unterstützt, „den Sachverhalt nach besten Kräften und mit absoluter Transparenz aufzuklären“. Das Ziel muss eine vollständige Aufklärung sein.

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Auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass gegen drei Mitarbeiter des UKD und des Instituts für Rechtsmedizin der TU Dresden ermittelt werde. Im Mittelpunkt steht die „unrechtmäßige Entnahme menschlicher Felsenbeine in 13 Fällen“.

Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt, darunter Mobiltelefone und Speichermedien. Es heißt, dass der Prozess unter Beteiligung des Landeskriminalamts einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Drei Mitarbeitern wird vorgeworfen, unrechtmäßig das Schläfenbein (Knochenteil) aus menschlichen Gehirnen entfernt zu haben. (Symbolfoto) © Fer Gregory/Flickr

Der Tatbestand der Störung der Totenruhe ist in § 168 StGB geregelt.

Wer Leichen, Körperteile oder Asche unbefugt stiehlt, damit beleidigende Machenschaften begeht oder Orte, an denen sie aufgebahrt oder begraben sind, zerstört oder beschädigt, macht sich strafbar.

Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

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Bei den genannten Felsenbeinen handelt es sich um sehr harte Knochenabschnitte, die das Innenohr schützen.

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