
Wenn Hausbesitzer Energiesparmaßnahmen durchführen, können sie eine Steuerermäßigung beantragen. Wer jedoch einer Ratenzahlung zustimmt, könnte Probleme mit dem Finanzamt bekommen.
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuertipp-steuervorteil-fuer-energetische-sanierung-erst-nach-vollstaendiger-bezahlung/100086079.html