Der Hamburger Bankier Christian Olearius hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung eingelegt (EMRK) erlitt eine Niederlage. Die Richter sahen in den Cum-Ex-Prozessen keine Menschenrechtsverletzungen und wiesen die Klage des früheren Chefs der Hamburger Privatbank M.M.Warburg ab.
Hintergrund sind Urteile des Landgerichts Bonn und des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 2020 und 2021. Damals wurden zwei ehemalige Börsenhändler verurteilt. Olearius wurde in diesem Verfahren nicht angeklagt, kritisierte aber, dass er im Verfahren vorverurteilt worden und damit sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden sei. Der Prozess gegen ihn wurde später aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes eingestellt.
Die Richter in Straßburg folgten seiner Argumentation nicht und kamen zu dem Schluss, Menschenrechtsverletzung Der EGMR mit Sitz im französischen Straßburg ist Teil des Europarats. Die von der EU unabhängigen Gremien setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedsstaaten ein.
Bei Cum-Ex-Geschäften wurden Finanzakteuren nicht gezahlte Steuern zurückerstattet – Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenanspruch wurden in einem unübersichtlichen Spiel hin und her geschoben. Die Bundesrepublik hatte keinen Überblick über die Lage und erlitt dadurch Verluste in zweistelliger Milliardenhöhe. Der Höhepunkt dieser Geschäfte lag in den Jahren 2006 bis 2011. 2021 beurteilte der Bundesgerichtshof Cum-Ex als Straftat.
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