In der Nachspielzeit (90.+7) der Partie am Samstag, 18. Oktober, traf Kutschke seinen Gegenspieler an der Wade, nachdem zuvor ein Foul an ihm begangen worden war. Schiedsrichter Tom Bauer stufte das Vergehen als Körperverletzung ein und zeigte daraufhin die Rote Karte.
„Nach der ständigen Rechtsprechung der DFB-Rechtsorgane stellt die Verfehlung des Spielers Kutschke (Tritt in die Beine) eine Körperverletzung gegen den Gegner dar. Der DFB-Kontrollausschuss akzeptiert bislang kein schwerwiegendes sportliches Fehlverhalten (…) und beschränkt die Sperre auf die Wettbewerbskategorie, in der der Ausschluss erfolgt ist“, heißt es in der Urteilsbegründung des DFB-Kontrollausschusses.
Im Verfahren wurde zu Gunsten von Stefan Kutschke entschieden, dass dem Tritt geringer Intensität und dem Fehlverhalten eine sportliche Verhaltenswidrigkeit des Münsteraner Gegners vorausgegangen sei.
Da Stefan Kutschke in der Vorsaison nur wegen einer Roten Karte vor dem Sportgericht erschienen war, könne „die Mindestsperre von zwei Spielen wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem Bagatellfall nach einer zuvor gegen ihn begangenen Sportwidrigkeit hier nicht mehr beantragt werden“, heißt es im Urteil weiter.
Die SG Dynamo Dresden hat dem Urteil zugestimmt. Es ist daher rechtsverbindlich.