Im Christina-Block-Prozess hat das Gericht nun eine Entscheidung getroffen. Der Steakhouse-Erbin wird das Sorge- und Besuchsrecht für ihre Kinder entzogen.
Kopenhagen – Steakhouse-Erbin Christina Block verliert das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder im Alter von elf und 15 Jahren. Das berichtet sie Bild unter Berufung auf das dänische Gericht Vestre Landsret. Demnach soll Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht erhalten.
Hensel hatte das alleinige Sorgerecht gefordert und bekam nun in letzter Instanz Recht. Die Kinder seien schwer traumatisiert und wollten keinen Kontakt zu ihrer Mutter, zitierte die Zeitung aus dem Gerichtsbeschluss. Christina Block forderte ein neues psychologisches Gutachten. Dies wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es den Kindern schaden würde.
Gericht entscheidet: Christina Block verliert das Sorgerecht für ihre Kinder
Die Steakhouse-Erbin steht derzeit wegen des Verdachts der Kindesentführung vor dem Landgericht Hamburg. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, in der Silvesternacht 2024 die Entführung ihrer eigenen Kinder angeordnet zu haben. Ihre Kinder befanden sich zu diesem Zeitpunkt bei ihrem Ex-Mann Hensel in Dänemark. Christina Block bestreitet die Vorwürfe. (tt/kas)
