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SPD und Grün enttäuscht
Die Legalisierung von Abtreibungen scheiterte vorerst nicht
11.02.2025, 02:50 Uhr
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328 Mitglieder des Bundestags unterzeichneten den Entwurf für die Legalisierung von Abtreibungen in den ersten 12 Wochen. Trotzdem schlägt das Projekt fehl. Der Bundestag stimmt vor der Wahl nicht mehr über den Antrag ab.
Eine Gesetzgebung für die Legalisierung von Abtreibungen in den ersten zwölf Wochen ist vorerst gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags beschloss, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag abzugeben. Dafür wäre eine besondere Sitzung des Ausschusses notwendig gewesen – für die unter anderem der Widerstand der Union und der FDP keine Mehrheit gab. Das Komitee hatte bis zum Abend über die kontroverse Angelegenheit diskutiert.
Der Entwurf für die Legalisierung von Abtreibungen ist „nicht mit den Standards kompatibel, die das Bundesverfassungsgericht für eine Regulierung der Kündigung der Schwangerschaft festgelegt hat“, sagte der Rechtspolitiker von CDU, Günter Krings am Abend. Enttäuschung hingegen an der SPD und den Grünen, die den Gesetzentwurf erheblich gefördert hatten. „Die Tatsache, dass Union und FDP nicht bereit sind, übliche parlamentarische Prozesse zu ermöglichen Der SPD -Rechtspolitiker Carmen Wegge am Abend in einer gemeinsamen Erklärung.
Ohne die Unterstützung von Gewerkschaft und FDP im Rechtsausschuss hätte es möglicherweise eine „zufällige Mehrheit mit der AFD“ gegeben haben, um den Entwurf zur Abstimmung zu bringen. „Wir überqueren diese rote Linie nicht“, machte beide klar.
Zuvor hatten mehrere Verfassungsanwälte, Ärzte und Wissenschaftler in einer dreistündigen Anhörung den umstrittenen Gesetzentwurf kommentiert. Der Entwurf, den 328 Mitglieder des Bundestags im Herbst 2024 als sogenannte Gruppenanmeldung eingereicht hatten, stipuliert vor, die Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche nach der Empfängnis außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regulieren.
Eine Expertenkommission gab im April eine entsprechende Empfehlung ab. Bisher war eine Abtreibung in Deutschland im Allgemeinen krank. Dies wird durch den Absatz 218 im Strafgesetzbuch reguliert – den die Antragsinitiatoren gesetzlich abschaffen wollten. Nichts wird vor den Bundestag -Wahlen und höchstwahrscheinlich bis zur Gründung eines neuen Bundestags werden.
Streit auch unter Anwälten und Ärzten
In der Ausschusssitzung wurde klar, wie weit die Positionen unter Experten in derselben Disziplin teilweise voneinander entfernt sind. Insbesondere die Verfassungsmäßigkeit der Legalisierung und die Frage, ob es unbeabsichtigte schwangere Frauen in Deutschland tatsächlich mit größeren Engpässen in der medizinischen Versorgung zu tun hat.
Während der Anwalt Frauke Brosius-Gersdorf argumentierte, dass die früheren Urteile des Bundesverfassungsgerichts nicht der Legalisierung im Wege stehen würden, sprach der Anwalt Frauke Rostalkski von einem „verfassungswidrigen“ Ansatz der Antragsinitiatoren. Der AFD -Abgeordnete Beatrix von Storch warnte vor einer „Beleuchtung der Gesellschaft“, sollte es eine Legalisierung von Abtreibungen geben.
Andere, wie der Wissenschaftler Rona Torenz, argumentierten, dass die gegenwärtige Rechtsregulierung die Stigmatisierung der Betroffenen und Ärzte mit Interrupts festigte. Sie bezog sich auch auf die manchmal drei zahlreichen Summen, die Frauen für das Verfahren bezahlen müssten. Die Initiative der 328 Abgeordneten zielte auch darauf ab, in Zukunft Schwangerschaftstropfen in die Standardleistung von Krankenversicherungsunternehmen zu machen – und zumindest die finanziellen Betroffenen zu lindern.