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Sparen Sie sich unnötige Arztbesuche: Kassenärztlicher Leiter fordert Lockerung der Krankschreibungsregelungen

Elke by Elke
Oktober 12, 2025
in Lokalnachrichten
Sparen Sie sich unnötige Arztbesuche: Kassenärztlicher Leiter fordert Lockerung der Krankschreibungsregelungen

Sparen Sie unnötige Arztbesuche
Kassenärztlicher Chef fordert Lockerung des Krankenstands


12. Oktober 2025, 00:01 Uhr

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Arbeitnehmer müssen spätestens am vierten Tag ihrer Krankheit eine Bescheinigung vorlegen. Der Arbeitgeber kann jedoch auch eine frühere Krankschreibung beantragen. Gassen, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, kritisiert diese Ausnahme und fordert eine noch weitere Fristverlängerung. Dadurch könnten Millionen eingespart werden.

In der Debatte um mehr Effizienz und Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat GKV-Chef Andreas Gassen eine Lockerung der Krankmeldungen gefordert. „Die gesetzliche Möglichkeit des Arbeitgebers, die Vorlage einer Krankmeldung in den ersten drei Tagen zu verlangen, führt zu Abertausenden von Arztbesuchen, die aus unserer Sicht nicht zwingend erforderlich sind“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Gassen forderte, diese Ausnahme von der Regel aus dem Gesetz zu streichen. „Eine allgemeine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Tag hätte eher den Wert eines echten ärztlichen Attests und nicht eines ‚Formulars‘“, sagte Gassen.

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) diskutierte auch über eine Anhebung der bisherigen Frist von drei Tagen auf 4 oder 5 Tage. „Uns geht es um eine Wartezeit, die der verantwortliche Mitarbeiter zu verantworten hat“, argumentierte Gassen. Bei einer Fristverlängerung müsste die Krankmeldung, die offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) heißt, spätestens am fünften oder sechsten Tag vorgelegt werden.

Ausnahmen von der Drei-Tage-Regel kosten 100 Millionen Euro

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Arztbesuch und die Vorlage einer Krankmeldung erst dann notwendig sind, wenn Sie länger als drei Kalendertage krank sind. Eine Abweichung von dieser Regelung ist im Bezügefortzahlungsgesetz jedoch zulässig. Darin heißt es: „Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage des ärztlichen Attestes früher zu verlangen.“ Jährlich werden Gassen zufolge rund 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Rund 35 Prozent davon würden maximal drei Tage dauern. Würden diese wegfallen, würden dem Gesundheitssystem 1,4 Millionen Arbeitsstunden oder Kosten von 100 Millionen Euro eingespart.

Gassen schlägt eine ähnliche Lockerung für die Bescheinigung im Krankheitsfall eines Kindes vor. Hier sei sogar die Krankschreibung des Kinderarztes ab dem ersten Krankheitstag erforderlich, kritisierte er. „Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten insbesondere in Zeiten hoher Infektionszahlen sowohl Kinderarztpraxen als auch die Eltern erkrankter Kinder deutlich entlastet werden“, warnte der KBV-Chef.

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