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Sozialpolitik: Rechnungsempfänger sollen ab 2026 mehr Sozialbeiträge zahlen

Sozialpolitik: Rechnungsempfänger sollen ab 2026 mehr Sozialbeiträge zahlen

Menschen mit hohem Einkommen sollen ab dem nächsten Jahr höhere Sozialbeiträge zahlen. Dies hat die Bundesregierung in einer Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenze erlassen. Die jährliche Neugestaltung der Bemessungsgrenzen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt.

Der Verordnung zufolge soll die Bemessungsgrenze für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu diesem Jahr von 8.050 Euro auf 8.450 Euro steigen. Das bedeutet, dass für alle Einkünfte bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge zu entrichten sind, alle Einkünfte darüber sind beitragsfrei. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich die Grenze von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat.

Auch die Einkommensgrenze, ab der die Pflicht zum Abschluss in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung besteht, entfällt im kommenden Jahr von derzeit 6.150 Euro auf 6.450 Euro. Wer diesen Betrag übersteigt, kann in die private Kranken- und Pflegeversicherung wechseln.

Vor Inkrafttreten der Verordnung ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Nach Angaben der Bundesregierung schränkt die Erhöhung des Steuersatzes lediglich die Anpassung an die Lohnentwicklung ein

Die neuen Werte für das kommende Jahr basieren auf der durchschnittlichen Lohnentwicklung 2024. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) sind die Löhne im Schnitt um 5,16 Prozent gestiegen. Bei der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen handelt es sich also nicht um eine strukturelle Umverteilung, sondern um die Anpassung an diese Lohnentwicklung.

Nach Angaben des BMAS stellt die Fortschreibung sicher, dass Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung in die Finanzierung eingebunden werden Sozialversicherung teilnehmen. Auch die Renten würden jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Das Ministerium erklärte außerdem, dass von der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen nur diejenigen betroffen seien, die bisher oberhalb dieser Grenzen lagen. Für die überwiegende Mehrheit der Versicherten gibt es keine Änderung.

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