Berlin – Im Jahr 2025 steigen die Sozialversicherungsbeiträge für Gutverdiener. Aus einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums geht hervor, dass die dafür wichtigen Beitragsbemessungsgrenzen steigen sollen. Das tun sie regelmäßig, doch diesmal soll der Anstieg untypisch hoch ausfallen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtete, eine Sprecherin des Ministeriums habe einen Bericht der Bild Diesbezüglich bestätigt.
Beitragsbemessungsgrenzen steigen – und treiben die Sozialversicherungsbeiträge in die Höhe
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung fallen künftig bis zu einem monatlichen Einkommen von 8.050 Euro an (bisher 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten). Die Ost-West-Spaltung entfällt. Wer mehr als 8.050 Euro verdient, zahlt künftig nur noch bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge. Wie sieht das in Zahlen aus? Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bleibt der Rentenbeitrag bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. An der Obergrenze von 8.050 Euro würde also ein Beitrag von 1.497,30 Euro für die gesetzliche Rentenversicherung fällig.
Zum Vergleich: 2024 liegt er bei 1.404,30 Euro (West) und 1.385,70 Euro (Ost). Ostdeutsche zahlen also im Jahr 2025 rund 112 Euro mehr.

Für Einkommen oberhalb der Grenze fallen keine Zusatzbeiträge an – das heißt, für die Rentenversicherung ist es egal, ob jemand 8.050 Euro im Monat verdient oder 10.000 Euro, der Beitrag bleibt gleich. Aufgrund der demografischen Entwicklung rechnet das BMAS ab 2028 mit steigenden Rentenbeiträgen. Bis 2035 sollen sie auf 22,3 Prozent ansteigen. Danach trete „dank des Generationenkapitals“ noch einmal eine Phase der Stabilität an, die dann bis 2045 andauere.
Auch Krankenversicherung wird teurer – Kinderlose zahlen höhere Sozialabgaben
Auch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze deutlich steigen, von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro im Monat. Der Entwurf werde bereits auf Ressortebene diskutiert, heißt es in der dpa unter Berufung auf einen Sprecher.
Hier ist die Berechnung etwas komplexer, da sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus verschiedenen Faktoren zusammensetzen. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt derzeit 3,4 Prozent des Bruttoeinkommens, für Kinderlose sind es vier Prozent, und Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte des Beitrags, also 1,7 bzw. 2,0 Prozent. Die Zahlen für 2025 stehen noch nicht fest; laut der Tägliche Nachrichten Die Krankenkassen gehen bereits jetzt von einer Erhöhung aus. Bei einem Einkommen von 5.512,50 Euro im Monat würde für Kinderlose ein Pflegebeitrag von 220,50 Euro fällig. Im Jahr 2024 liegt dieser dann bei 207 Euro.
Hinzu kommen Beiträge zur Krankenversicherung. Diese setzen sich aus dem allgemeinen Beitragssatz (festgelegt für 2024 auf 14,6 Prozent) und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen, der von den Krankenkassen festgelegt wird und zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aufgeteilt wird. Die KKH Kaufmännische Krankenkasse hat mit 3,28 Prozent einen der höchsten Beitragssätze.Stand 2024, Quelle: Krankenkassen.de). Zum Vergleich: Die hkk erhebt (2024) 0,98 Prozent individuellen Zusatzbeitrag. Jemand, der 5.512,50 Euro verdient und bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse versichert ist, müsste demnach rund 984,64 Euro im Monat an Krankenversicherungsbeiträgen zahlen. Im Jahr 2024 sind es dann 925,29 Euro.
2024 | 2025 | |
Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung | 7.550 Euro im Westen und 7.450 Euro im Osten | 8.050 Euro |
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung | 5.175 Euro | 5.512,50 Euro |
Rentenversicherungsbeiträge bei einem Einkommen von 8.050 Euro | 1.404,30 Euro (West) bzw. 1.385,70 Euro (Ost) | 1.497,30 Euro |
Beiträge zur Pflegeversicherung (Einkommen 8.050 Euro) | 207 Euro (kinderlos) | 220,50 Euro (kinderlos) |
Krankenversicherungsbeiträge (Einkommen 8.050 Euro) | 925,29 Euro (versichert bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse) | 984,64 Euro (versichert bei der KKH Kaufmännische Krankenkasse) |
Gesamte Sozialversicherungsbeiträge (Einkommen 8.050 Euro) | 2.536,59 Euro (West) bzw. 2.517,99 Euro (Ost) | 2.703,44 Euro |
Quellen: Deutsche Rentenversicherung und Krankenkassen.de, eigene Berechnung
Sozialverband fordert höhere Beitragsbemessungsgrenze – „Bund muss noch mehr Mut zeigen“
Alles zusammen – also gesetzliche Rentenversicherung, Pflegebeiträge und Krankenversicherungsbeiträge – würde einen Kinderlosen bei einem monatlichen Einkommen von 8.050 Euro im Jahr 2025 rund 2.703,44 Euro kosten. Dieser Betrag bleibt dank der Beitragsbemessungsgrenzen oberhalb dieses Einkommens gleich. Die Sozialversicherungsbeiträge betragen in diesem Jahr 2.536,59 Euro (West) bzw. 2.517,99 Euro (Ost).
Der Sozialverband VdK ist damit nicht zufrieden. „Die angekündigte Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist eine gerechte Anpassung, geht aber nicht weit genug. Gutverdiener werden stärker und damit gerechter an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligt. Allerdings müsste die Bundesregierung mehr Mut zeigen“, sagte Verena Bentele, Präsidentin des VdK, in einer Verbandserklärung. Laut dem Verband sollten die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auf das Niveau der Rentenversicherung angehoben werden. „Nach der geplanten Erhöhung ergäbe sich daraus eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für alle Sozialversicherungen von 8.050 Euro.“
Verantwortlich für die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ist laut Bundesarbeitsministerium die „sehr gute Lohnentwicklung“ in Deutschland. Bundesweit stiegen die Löhne um 6,44 Prozent. Die Bemessungsgrenzen sollen nun sicherstellen, dass Besserverdiener „entsprechend der Lohnentwicklung“ zur Finanzierung der Sozialversicherung beitragen. (Laernie mit dpa)