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So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Emma by Emma
November 8, 2025
in Wirtschaftsnachrichten
So erhalten Sie Ihr Geld zurück

Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen den Online-Händler Amazon Erfolg: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) hat in zweiter Instanz entschieden, dass die Preisanpassungsklausel, auf deren Grundlage Amazon die Preise für die Prime-Mitgliedschaft im Jahr 2022 von ursprünglich 7,99 Euro auf 8,99 Euro erhöht hat, unwirksam ist. Nun wollen auch Verbraucherschützer eine Sammelklage gegen den Versandriesen einreichen. So erhalten Sie als Prime-Kunde Ihre Rückerstattung.

Urteil: Preiserhöhungen bei Amazon 2022 sind ungültig

Amazon hat zum 15. September 2022 die Preise für die Prime-Mitgliedschaft erhöht. Das Jahresabonnement stieg von 69 Euro auf 89,90 Euro – ein Plus von rund 30 Prozent. Der monatliche Preis liegt zwischen 7,99 Euro und 8,99 Euro. Als Grund nannte Amazon damals „allgemeine und erhebliche Kostenveränderungen aufgrund der Inflation“, wie es im Urteil weiter heißt.

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Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf folgten der Auffassung der Verbraucherzentrale NRW. Die Preisanpassung gibt Amazon die Möglichkeit, Preise einseitig zu ändern und macht Grenzen oder Kriterien nicht hinreichend transparent. Damit habe Amazon gegen das Transparenzgebot verstoßen und Kunden ungerechtfertigt benachteiligt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Mit dem von Jeff Bezos gegründeten Schifffahrtsriesen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen. Das Unternehmen soll unter anderem versucht haben, die Gründung von Betriebsräten in Deutschland zu verhindern.
Archivfoto: dpa/Rebecca Blackwell

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Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Stiftung Warentest geht davon aus, dass Amazon den Bundesgerichtshof anrufen wird, um das Urteil aufzuheben. „Unsere Anwälte halten die Chancen von Amazon, die Entscheidung zu ändern, jedoch für aussichtslos“, heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung. Der Bundesgerichtshof hat einseitige Preiserhöhungen ohne klare Kriterien und Zustimmung der Kunden stets für rechtswidrig gehalten.

Auf diese Weise können Sie schnell eine Rückerstattung erhalten

Die Folgen des Urteils könnten, wenn es so bleibt, für Kunden äußerst positiv sein, denn: Viele Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags. Wer sein Abo zum alten Preis abgeschlossen hat und der Preiserhöhung nicht zugestimmt hat, kann ab Ende Oktober 2025 Geld zurückfordern.

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Bei Monatsabonnements beträgt die Summe 40 Euro und bei Jahresabonnements je nach Zahlungszeitpunkt bis zu 62,70 Euro, wie Stiftung Warentest berichtet. Dies gilt den Verbraucherexperten zufolge jedoch nicht, wenn Prime-Abonnenten nach Bekanntgabe der neuen Preise von einem Jahres- auf ein Monatsabonnement oder umgekehrt umgestiegen sind.

Alternativ können sich Kunden möglicherweise schon bald einer Sammelklage anschließen, die die Verbraucherzentrale NRW derzeit gegen den US-Konzern plant. Wer mehr Zeit investieren möchte, hat zusätzlich zur Rückerstattung auch die Möglichkeit, Verzugszinsen zu verlangen, wofür Stiftung Warentest einen Musterbrief bereitstellt. Sollte Amazon die Rückerstattungen bis zu einer möglichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht auszahlen, würden Verzugszinsen anfallen.

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