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So erhalten Sie beim Immobilienkauf eine Steuerrückerstattung

Elke by Elke
September 20, 2024
in Lokalnachrichten
So erhalten Sie beim Immobilienkauf eine Steuerrückerstattung

Kaufen statt mieten – das wünschen sich viele Menschen. Doch gerade im teuren Rhein-Main-Gebiet können sich viele den Traum vom Eigenheim nicht erfüllen. Die hessische Landesregierung hat deshalb ein Förderprogramm namens Hessengeld aufgelegt, das Bürgern den Kauf ihrer ersten Immobilie erleichtern soll. Ab diesem Donnerstag (19. September) ist das Online-Portal zur Beantragung der Förderung freigeschaltet. Die ersten Auszahlungen aus dem neuen Förderprogramm Hessengeld für Immobilien-Erstkäufer können ab dem 15. November erfolgen.

Das Hessengeld soll Erstkäufern von Eigenheimen ihre Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise erstatten. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Ein Überblick am Beispiel einer vierköpfigen Familie:

Werner und Susanne Müller haben am 1. Juli 2024 ein Haus in der Nähe von Frankfurt gekauft, in das sie mit ihren beiden minderjährigen Kindern am 1. September eingezogen sind. Der Nettokaufpreis betrug 650.000 Euro, die Müllers zahlten die sechsprozentige Grunderwerbsteuer in Höhe von 39.000 Euro.

Sind Werner und Susanne antragsberechtigt?

Ja, denn beide sind natürliche Personen und haben erstmals in ihrem Leben eine Wohnimmobilie erworben, die sie selbst nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus neu oder gebraucht ist. Ein Baugrundstück würde auch gefördert werden, wenn darauf ein Haus zur Eigennutzung errichtet werden soll. Dies gilt auch für das gemeinschaftliche Eigentum oder das Erbbaurecht an einer Wohnimmobilie. Das Gebäude befindet sich zudem in Hessen; dies ist eine weitere Voraussetzung.

Die Müllers haben das Haus bereits gekauft, können Sie den Antrag trotzdem stellen?

Ja, Immobilienkäufe ab dem 1. März 2024 sind förderungsfähig. Maßgeblich ist das Datum im notariell beglaubigten Kaufvertrag. Das Hessengeld kann erst nach dem Haus- oder Grundstückskauf beantragt werden, die Grunderwerbsteuer muss bereits bezahlt sein. Wer vor dem 1. März 2024 ein Eigenheim erworben hat, bekommt keins.

Susanne ist Österreicherin und besitzt keinen deutschen Pass. Kann sie den Antrag trotzdem stellen?

Ja, jeder, der in Hessen eine Immobilie zur Eigennutzung erwirbt, erhält die Förderung. Susanne benötigt hierfür ein gültiges Ausweisdokument und eine deutsche Steueridentifikationsnummer.

Werner und Susanne sind verheiratet. Gilt das als Voraussetzung?

Nein, auch Alleinstehende und unverheiratete Paare können die Förderung beantragen. Damit beide Partner das Hessengeld von bis zu 10.000 Euro pro Person erhalten, müssen beide im Kaufvertrag genannt sein und in die Immobilie einziehen.

Hat das Einkommen Einfluss auf die Höhe der Förderung und muss das Hessengeld versteuert werden?

Nein, die Einkommensverhältnisse der Antragsteller sind nicht relevant. Das Hessengeld wird nicht versteuert und unterliegt nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, der Steuersatz wird durch das Hessengeld nicht beeinflusst.

Das Haus der Müllers ist nicht sehr energieeffizient. Ist das für die Bewerbung wichtig?

Nein, es gibt keine Anforderungen an die Energieeffizienz oder das Alter der Immobilie. Laut Landesregierung soll zwar das Baujahr im Antrag abgefragt werden, dies dient jedoch ausschließlich statistischen Zwecken.

39.000 Euro Grunderwerbsteuer zahlten die Müllers. Bekommen sie die komplette Steuer mit dem Hessengeld zurück?

Nein. Die Förderung ist gedeckelt: Jeder Käufer erhält maximal 10.000 Euro, für jedes minderjährige Kind kommen bis zu 5.000 Euro dazu. Für eine vierköpfige Familie wie die Müllers beträgt das Hessengeld also maximal 30.000 Euro. Es kann aber auch geringer ausfallen, wenn weniger Grundsteuer gezahlt wurde. Hätten Werner und Susanne ein Haus für 400.000 Euro gekauft und 24.000 Euro Grundsteuer gezahlt (sechs Prozent des Kaufpreises), hätten sie den vollen Betrag zurückbekommen – aber nicht mehr. Außerdem werden Kinder bei der Förderung nur berücksichtigt, wenn sie minderjährig und zum Zeitpunkt des notariellen Kaufvertrags bereits geboren sind. Außerdem müssen sie in der Immobilie wohnen.

Bekommen die Müllers ihre 30.000 Euro nach Erhalt des Bewilligungsbescheids auf einmal?

Nein, das Hessengeld wird in zehn Jahresraten ausgezahlt. Die Familie erhält also 3.000 Euro pro Jahr.

Wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum auch für Personen gefördert, die bereits eine Immobilie geerbt haben?

Nein. Wenn Susanne oder Werner ein Haus, ein Ferienhaus, eine Gewerbeimmobilie oder eine Eigentumswohnung im In- oder Ausland ganz, teilweise oder als Geschenk geerbt oder erhalten hätten, stünde Hessengeld nur dem Partner zu, der noch keine Immobilie besitzt. Auch wenn die geerbte Immobilie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits verkauft ist, erhält der Erbe kein Hessengeld für den Kauf eines neuen Hauses oder Grundstücks. Erben von Baugrundstücken haben ebenfalls keinen Anspruch auf die Förderung. Anders verhält es sich bei Grundstücken, die nicht bebaubar sind. Der Besitz von Wäldern, Ackerland, Seen und Brachland hat keine Auswirkungen auf die Förderung.

Die Müllers überlegen, eine Einliegerwohnung in ihrem Haus zu vermieten. Hat das Auswirkungen auf die Förderung?

Ja, denn förderfähig ist nur der Kauf des Hausteils, den Familie Müller selbst nutzt. Nehmen wir an, das Haus hat insgesamt eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern und die Einliegerwohnung eine Fläche von 50 Quadratmetern. In diesem Fall würden bei der Berechnung der Förderung nur drei Viertel der gezahlten Grunderwerbsteuer berücksichtigt. Im Fall der Müllers wären das 29.250 Euro. Da die absolute Fördergrenze für eine vierköpfige Familie aber ohnehin bei 30.000 Euro liegt, würde dies kaum einen Unterschied machen.

Am 1. September sind die Müllers in das gekaufte Haus eingezogen. Ist das wichtig?

Ja, denn Sie müssen als Nachweis für die Eigennutzung die Meldebescheinigungen aller in der Immobilie lebenden Personen vorlegen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Immobilie als Erstwohnsitz genutzt wird. Musste das Haus erst gebaut oder renoviert werden, beginnt die Zahlung des Hessengeldes erst nach dem Einzug, auch wenn der Förderbescheid schon früher ergangen ist. Der Einzug muss spätestens drei Jahre nach Antragstellung erfolgen. Ist dies nicht möglich, weil sich zum Beispiel der Bau deutlich verzögert, dann erhalten Sie kein Hessengeld. Ist unsicher, ob Sie innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung einziehen können, empfiehlt es sich daher, den Antrag später zu stellen.

Nehmen wir an, die Müllers verkaufen in vier Jahren ihr Haus und ziehen weg, weil Werner einen neuen Job in München hat. Muss das Hessengeld dann zurückgezahlt werden?

Nein, diese fällt tatsächlich weiterhin an, denn maßgeblich ist der Stand am Tag der Beurkundung des Kaufvertrages und der oben genannten Meldebescheinigung. Auch die Grunderwerbsteuer hatten die Müllers beim Kauf der Immobilie in voller Höhe bezahlt.

War die Aussicht auf das Hessengeld für die Müllers bei den Verhandlungen mit ihrer Bank über die Finanzierung des Hauses von Vorteil?

Wohl, denn laut Finanzminister Alexander Lorz (CDU) ist das Hessengeld übertragbar und verpfändbar. Damit kann es bei der Finanzierung als Eigenkapital bewertet werden. Eine Rücknahme der Förderbescheide erfolgt laut Lorz nur, wenn die Bewilligung durch falsche Angaben oder arglistige Täuschung erwirkt wurde, nicht aber bei einer Änderung der Umstände.

Wo müssen die Müllers ihre Bewerbung einreichen?

Bei der Hessischen Wirtschafts- und Infrastrukturbank (Wibank). Die Antragstellung ist ausschließlich digital über das Portal der Bank möglich. Antragsformulare stehen dort noch nicht zur Verfügung. Leitfäden und eine Checkliste zur Vorbereitung auf die Antragstellung finden Sie jedoch unter www.hessengeld.de.

Welche Unterlagen muss die Familie einreichen?

Das ist einiges: Personalausweise der im Kaufvertrag genannten Personen, Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis der Vertretungsbefugnis für minderjährige Kinder (umgangssprachlich Sorgerecht), Auszüge aus dem notariell beglaubigten Kaufvertrag (Urkundenregisternummer, Übersicht aller Vertragsparteien, vollständige Objektadresse und so weiter), Meldebescheinigungen aller berücksichtigten Personen, sofern vorhanden oder innerhalb der Dreijahresfrist. Die Unterlagen sollten als Schwarz-Weiß-Scans im PDF-Format übersandt werden. Eine Auflösung von 150 bis 300 dpi ist empfehlenswert.

Werner und Susanne hatten für den Kauf ihres Hauses bereits ein Hessendarlehen bei der Wibank beantragt und bewilligt bekommen. Können sie das Hessendarlehen noch beantragen?

Ja, das Hessen-Darlehen ist vom Doppelförderungsverbot ausgenommen. Bei anderen Förderungsarten muss allerdings geklärt werden, ob eine Doppelförderung zulässig ist.

Wann bekommen die Müllers das erste Geld?

Die ersten Zahlungen sollen noch in diesem Jahr erfolgen, allerdings ist noch unklar, wie lange die Bearbeitung der eingehenden Anträge dauern wird. Sobald die Antragsteller ihre Registrierungsbescheinigungen eingereicht haben, erhalten sie einen Zahlungsplan.

Wo können Werner und Susanne weitere Informationen bekommen?

Die Landesregierung hat eine Online- www.hessengeld.de Weitere Informationen stehen zur Verfügung. Dort werden auch komplizierte Förderkonstellationen anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Weitere Fragen können die Müllers unter der E-Mail-Adresse hessengeld@hmdf.hessen.de stellen.

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