Frankreich hat die ausdrückliche Einwilligung zu sexuellen Handlungen als Einwilligungsvoraussetzung in das Strafrecht aufgenommen. Demnach soll im Sexualstrafrecht künftig der Grundsatz „Nur ja heißt ja“ gelten: Unter Vergewaltigung versteht man jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Einwilligung der anderen Person.
Konkret ändert das neu angepasste Gesetz die Definition von Sexualstraftaten. Unter sexuellem Übergriff versteht man „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“. Die Einwilligung muss nun unter anderem freiwillig, konkret und widerruflich erteilt werden. „Sie lässt sich nicht allein aus dem Schweigen oder der mangelnden Reaktion des Opfers ableiten“, heißt es im Gesetzestext.
Mit Zustimmung des Senats wurde der Text angenommen. Zuvor hatte die Nationalversammlung, die zweite Kammer des Parlaments, dem entsprechenden Gesetz zugestimmt. Nur die Mitglieder der extremen Rechten lehnten es ab.
Reaktion auf Vergewaltigungsprozesse
Das Gesetz ist auch eine Konsequenz aus dem vielbeachteten Vergewaltigungsprozess in Avignon. Über eine entsprechende Gesetzesänderung gab es in Frankreich schon länger Diskussionen. Insbesondere der Prozess um den Missbrauch von Gisèle Pelicot durch ihren damaligen Ehemann und zahlreiche andere Männer entfachte die Debatte neu.
Pelicots Ex-Mann hatte seine Frau über zehn Jahre lang immer wieder unter Drogen gesetzt, sie misshandelt und an fremde Männer abgegeben vergewaltigen
angeboten. 51 Männer wurden in Südfrankreich zu Haftstrafen zwischen 3 und 20 Jahren verurteilt, meist wegen schwerer Vergewaltigung. Viele hatten argumentiert, dass sie von einer indirekten Einwilligung ausgegangen seien, doch das Gericht akzeptierte dieses Argument nicht.
In anderen europäischen Ländern, darunter Dänemark, Griechenland, Schweden und Spanien, gibt es bereits Gesetze, die Vergewaltigung auf der Grundlage des Prinzips „Nur Ja bedeutet Ja“ bestrafen. In Deutschland gilt seit 2016 der weniger strenge Grundsatz „Nein heißt Nein“: Demnach sind alle sexuellen Handlungen, die gegen „den erkennbaren Willen einer anderen Person“ vorgenommen werden, als Vergewaltigung strafbar.
