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Sehr knappe Mehrheit im Sächsischen Landtag für Rundfunkreform

Elke by Elke
Oktober 30, 2025
in Lokalnachrichten
Sehr knappe Mehrheit im Sächsischen Landtag für Rundfunkreform

Stand: 29. Oktober 2025 20:50 Uhr

Nach einer intensiven Debatte stimmte der sächsische Landtag für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Alle Bundesländer müssen dem Vorhaben zustimmen – in den noch ausstehenden Bundesländern gilt ein Ja als Formsache.

Die Abgeordneten des Sächsischen Landtags stimmten mit knapper Mehrheit für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR). Grüne und Linke stimmten gemeinsam mit der Regierungskoalition aus CDU und SPD für die Umsetzung des entsprechenden Staatsvertrags. AfD und BSW stimmten dagegen. Beide Parteien hatten dies bereits im Vorfeld signalisiert. Da sich die Linke enthalten wollte, hatten die Befürworter des Vertrags nach der Debatte im Plenum zunächst keine Mehrheit. Deshalb forderte die CDU-Fraktion eine halbstündige „Besinnungspause“. Sie wollte der Linken eine Chance geben, ihre Position zu überdenken.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) zeigte Verständnis für die Kritiker und versprach weitere Verhandlungen.

Anschließend übernahm Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) das Rednerpult. Er appellierte an die Abgeordneten, dem Reformstaatsvertrag zuzustimmen. Dies wurde vor der Regierungsbildung in Sachsen ausgehandelt. Der CDU-Politiker versprach, einige Kritikpunkte neu zu verhandeln und im Rahmen des Konsultationsmechanismus Linke und Grüne in weitere Reformen einzubeziehen.

Maicher: Effizienz geht nicht vor Qualität

Von fast allen Fraktionen gab es Kritik am Reformstaatsvertrag hinsichtlich der geplanten Verschärfung der Pressegleichheit. Online-Inhalte müssen künftig immer einen Bezug zum linearen Programm haben. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linkspartei, Luise Neuhaus-Wartenberg, sprach von einem Eingriff in die journalistische Freiheit im Netz. „Es wird kein Verlag gerettet, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk weniger Texte veröffentlicht.“ Viele Abgeordnete sehen es auch als problematisch an, dass Inhalte des Kindersenders „KiKa“ ab 2033 nur noch in der Mediathek verfügbar sein werden und Fachsender etwa im Kulturbereich zusammengeführt werden. Effizienz dürfe hier nicht Vorrang vor Qualität haben, monierte die medienpolitische Sprecherin der Grünen, Claudia Maicher.

CDU sieht Einstieg in große Reformen

Der neue Staatsvertrag sei ein Kompromiss und ein erster Einstieg in die umfassende Reform des ÖRR, sagte der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Nowak. Um den dramatischen Reputationsverlust des ÖRR zu stoppen, muss etwas in die Wege geleitet werden. Er forderte mehr ÖRR-Standorte und Hauptredaktionen in Ostdeutschland. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Laura Stellbrink, sagte, die Reform sei nicht perfekt, aber notwendig und wichtig. Ressourcen würden gebündelt, ohne die Unabhängigkeit der Sender einzuschränken.

Der AfD mangelt es an Vielfalt und Kontrolle

Bemerkenswert sei, was nicht im Reformstaatsvertrag stehe, sagte der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Torsten Gahler. Der Mangel an Ausgewogenheit und Diversität wird nicht thematisiert, die Vergütung beim ÖRR ist weit von der Realität entfernt und er weigert sich, einer echten externen Kontrolle zu unterliegen. Ähnlich äußerte sich Ingolf Huhn vom BSW. Von Staatsferne kann keine Rede sein. Der ÖRR sollte eigentlich das Sprachrohr der Bevölkerung sein, die die Gebühren dafür bezahlt.

Beitragshöhe bleibt offen

Der Reformstaatsvertrag regelt zunächst den Auftrag und die Struktur der Rundfunkanstalten – nicht die Höhe der Beiträge. Darüber wird weiterhin gesondert entschieden. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den derzeitigen Beitrag von 18,36 Euro pro Monat und Haushalt ab diesem Jahr zu erhöhen. Allerdings wollten einige Bundesländer die Reformen umgesetzt sehen, bevor sie sich darauf einigten. Da sich die Länder nicht einigen konnten, soll nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2026 der Fall sein.

MDR (jak)/dpa

Dieses Thema im Programm:
MDR SACHSEN – Das Sachsenradio | Nachrichten | 29. Oktober 2025 | 19:00 Uhr

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