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Schwerer Vorwurf: Prozess vor Schweizer Gericht – Vergewaltigung in der Schumacher-Villa?

Elke by Elke
Oktober 16, 2025
in Lokalnachrichten
Schwerer Vorwurf: Prozess vor Schweizer Gericht – Vergewaltigung in der Schumacher-Villa?

Was geschah am 23. November 2019 in Michael Schumachers Villa? Wurde eine Krankenschwester auf dem Grundstück des verunglückten Formel-1-Riesen vergewaltigt? Verdächtigt wird der australische Rennfahrer Joey M. (29), der damals mit Schumachers Sohn Mick befreundet war und zeitweise auf dem Schumacher-Gelände wohnte.

Krankenschwester Najia B erhob die Vorwürfe. Sie arbeitete bis 2020 für die Familie Schumacher. Die mutmaßliche Vergewaltigung ereignete sich auf dem Grundstück in Gland (Schweiz). Zwei Jahre später erstattete Najia B. laut der Schweizer Tageszeitung „24heures“ Anzeige.

Dem Bericht zufolge gab der Angeklagte an, die Krankenschwester bereits vor dem Vorfall in einem Club in Genf geküsst zu haben. Nach Angaben der Anklage kam es im Billardzimmer zu einer Begegnung. Nach Schichtende wollte die Krankenschwester den Abend mit befreundeten Kollegen ausklingen lassen; Es soll viel Alkohol getrunken worden sein.

Später am Abend ging es der Frau nicht mehr gut. Freunde brachten sie ins Bett und ließen sie bei eingeschaltetem Licht schlafen – „ohne sie auszuziehen“. Kurz darauf soll der Angeklagte den Raum betreten und die Frau laut Anklage zweimal vergewaltigt haben.

Brisant: Najia B. soll an der Erpressung gegen die Familie Schumacher beteiligt gewesen sein und wurde beim Prozess in Wuppertal Anfang des Jahres vom Haupttäter belastet. Sie sollte sich an der Beute beteiligen.

Die Schweizer Tageszeitung berichtet zudem, dass der Rennfahrer 2024 aus Australien angereist sei, um von der Staatsanwaltschaft vernommen zu werden. Damals gab er zu, dass es sich um eine einvernehmliche Beziehung handele. Die Krankenschwester bestritt gegenüber den Ermittlern, eine enge Beziehung zu dem Mann gehabt zu haben.

Angeklagter erscheint nicht vor Gericht

Zur Verhandlung am Mittwoch vor dem Gericht in Nyon (Schweiz) erschien der Angeklagte nicht. Nur das mutmaßliche Opfer wurde angehört. Der Richter vertagte die Verhandlung bis auf weiteres. Die Familie Schumacher befand sich zum Tatzeitpunkt nicht auf dem Grundstück. Sie ist auch nicht Gegenstand der Strafakte und wurde auch nicht dazu aufgefordert, auszusagen.

Nach Informationen der „Bild“ hatten Mick Schumacher und der beschuldigte Rennfahrer seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr. Auf Nachfrage wollte sich das Management der Schumacher-Familie nicht äußern.

Der Text wurde für das Kompetenzzentrum Sport (WELT, SPORT BILD, BILD) erstellt und erstmals in BILD veröffentlicht.

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