Ben R., 30, betritt gebleicht den großen Juryraum; er scheint betroffen zu sein. Der ehemalige Bundeswehrsoldat muss sich wegen einiger brutaler Verbrechen verantworten; Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem den Besitz tausender kinderpornografischer Dateien, Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und mehrere schwere Vergewaltigungen vor.
Laut Anklage habe R. einmal im Jahr 2021 als Betreiber eines Helfercamps nach der Flutkatastrophe im Ahrtal eine Frau unter Drogen gesetzt, sie im Kofferraum seines Fahrzeugs mehrfach vergewaltigt, dies mit einer Kamera aufgezeichnet und das Video später auf einer Pornografieplattform veröffentlicht.
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Vor der Verhandlung im großen Saal des Landgerichts Hof sollten Sie sich einen Podcast anhören, der die … Bild erschienen im Februar 2024. Paul Ronzheimer spricht mit dem Mann aus dem Bezirk Hof, der von der Zeitung zuvor als „Held im Donbass“ dargestellt wurde. Den Angaben zufolge stammt die Aufnahme aus der Ukraine, wo R. nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr im Krieg als angeblicher „Elitekämpfer“ gegen die russische Armee diente. Anfang 2024 handelt es sich um die zweite Langaufnahme mit R., es geht um sein Leben an der Front und konkret um einen Abschiedsbrief, den R. für den Fall seines Todes an der Front bereits geschrieben haben will.
Dieser Abschiedsbrief enthält seine Handynummer Bild-Vice Ronzheimer, damit er es im Fall der Fälle in seinem Podcast vorlesen kann, erklärt R. Eines möchte er aber klarstellen, ohne konkret danach gefragt zu werden. Manchmal ist er „auch müde“ und schläft nicht gut. Und im Nachhinein würde er in seinem früheren Leben, vor seiner Zeit als Kämpfer in der Ukraine, einiges anders machen. Ein „Held“, nein, das ist er nicht. Auch kein „Superheld“.
Auch wenn am Ende nur Teile des Vorwurfs bewiesen werden konnten – eines lässt sich schon jetzt sagen: Der Mann scheint äußerst zutreffende Angaben gemacht zu haben.
Über 30 Minuten lang trug der Staatsanwalt die Anklage vor und reiht dabei ein bedrückendes Detail an das andere. Vieles von dem, was sie über die R. vorgeworfenen sexuellen Handlungen liest, lässt sich kaum in einer Zeitung wiedergeben. Es geht um Gürtel, eine Eisenkugel, eine Cola-Flasche, Kabelbinder, Klebeband, einen Schlagstock und andere Ausrüstungsgegenstände. R. soll einige der ihm zur Last gelegten Taten ohne Wissen der betroffenen Frauen aufgezeichnet und später auf einer Pornoplattform veröffentlicht haben.
Der erste von der Staatsanwaltschaft Bamberg erhobene Vergewaltigungsfall stammt aus dem Jahr 2015. R. war damals noch ein Jugendlicher, weshalb der Fall vor der Jugendkammer verhandelt wird. Laut Anklage folgte ein zweiter im Jahr 2016, ein dritter im Jahr 2019 und vier weitere im Jahr 2020. Mit einer der Frauen soll R. eine feste Beziehung gehabt haben.
Ben R. soll als Fluthelfer im Ahrtal eine Frau unter Drogen gesetzt und sieben Mal vergewaltigt haben
Im Fall Ahrtal wirft die Staatsanwaltschaft Ben R. vor, als Fluthelfer ein Lagerfeuergespräch mit einer Frau in sein Auto verlegt zu haben. Dort soll er einen Becher Wein mit einer Substanz versetzt haben, die dazu führte, dass die Frau das Bewusstsein verlor. Nach Angaben der Anklage hat R. die Frau insgesamt sieben Mal vergewaltigt und dies mit der Kamera aufgezeichnet. Zwei Jahre später, im Jahr 2023, soll R. dieses Video von Kiew aus auf eine kostenlose Plattform hochgeladen haben.
Am ersten Verhandlungstag verlas die Verteidigung ein Teilgeständnis von R. Er gab zu, ohne Wissen der Betroffenen zahlreiche Videos auf einer Pornoplattform hochgeladen zu haben. Er habe die Privatsphäre der Frauen „schwer verletzt“, ihnen „schweres Unrecht“ angetan und sich dafür „zutiefst geschämt“. Er gesteht außerdem den Besitz von Kinderpornografie und übermäßigem Drogenkonsum sowie den Besitz von Munition der Bundeswehr. Es hatte sich bei ihm „angesammelt“. Er wollte es jedoch nicht nutzen.
R. gibt außerdem zu, in einer Schweizer Skihütte unter Alkoholeinfluss sexuelle Handlungen an einer Frau vorgenommen zu haben, die in der Anklageschrift als „unfähig bis bewusstlos“ beschrieben wird. Doch das Bild, das die Staatsanwaltschaft von ihm zeichnet, das Bild eines „extremen Sexualstraftäters“, der systematisch Grenzen verletzt, ist falsch.
In anderen Angeklagtenfällen lag keine Einwilligung zur Veröffentlichung der betreffenden Videos vor. Die mutmaßlichen sexuellen und gewalttätigen Handlungen seien allerdings allesamt einvernehmlich gewesen und R. habe keine Frauen unter Drogen gesetzt. Seine Handlungen sollen von „Fifty Shades of Grey“ inspiriert gewesen sein und sich um „einvernehmliche Machtspiele“ gehandelt haben, die von „Dominanz und Unterwerfung“ geprägt seien. Erst als die Frauen herausfanden, dass R. Bilder von ihnen auf einer Pornoplattform hochgeladen hatte, interpretierten sie einvernehmliche Handlungen als Vergewaltigung, angeblich aus „schwerer Straftat“.
Der Angeklagte sagt, dass das Sammeln von Pornografie für ihn seit seiner Jugend „wie eine Sucht“ sei
Nach der Aufklärung gibt R. selbst einige Auskunft. Das Sammeln von Pornografie, sagt er mit fester Stimme, sei seit seiner Jugend wie „eine Sucht“ gewesen. Als junger Mann meldete er sich für zwölf Jahre zur Bundeswehr. Er war ein freigeistiger Mensch, dem es jedoch an „väterlicher Strenge“ mangelte. Heute findet er Trost in der Bibel.
Er verhielt sich teilweise „unmoralisch“ und schämt sich nun für die Veröffentlichung der betreffenden Aufnahmen. Aber das war nie sein Wunsch, sich zu „präsentieren“, nicht einmal während des Kampfes in der Ukraine. Der Bild-Formulierung „Held im Donbass“ – das stammt definitiv nicht von ihm.
Ein Urteil wird im Dezember erwartet. Der Bild löschte die Podcasts nach R.s Festnahme.
