Wuppertal (NRW) – Lachend, mit einem schwarzen Kapuzenpullover und einem Rucksack über der Schulter erschien Markus F. (53) am Dienstagmorgen vor dem Landgericht in Wuppertal. Dem ehemaligen Sicherheitsexperten der Familie Schumacher wird vorgeworfen, hochsensible Daten über den Gesundheitszustand der Rennsportlegende Michael Schumacher gestohlen zu haben.
Auch sein mutmaßlicher Komplize, der Hauptangeklagte Yilmaz T. (53, derzeit in Untersuchungshaft), sitzt sichtlich gut gelaunt im Gerichtssaal J16 EG.
Auch Türsteher Yilmaz T. (53) sitzt lachend auf der Anklagebank im Raum J16 Erdgeschoss
Angeklagt sind Markus F., Yilmaz T. (53) und sein mitangeklagter Sohn Daniel (30). Familie Schumacher ihn mit mehr als 900 privaten Fotos, Schumis digitaler Krankenakte und 600 Videos erpresst zu haben.
Daniel L. (30), der Sohn des Türstehers, mit seinem Anwalt
Nach Angaben der Anklage forderte der Türsteher in mehreren Telefonaten mit dem Büro von Michael Schumacher in der Schweiz insgesamt 15 Millionen Euro. Die Zahlung sollte in zwei Teilen erfolgen; im Gegenzug wollte er die Festplatten mit den Daten herausgeben. Nach dem ersten Telefonat soll die Familie Schumacher Strafanzeige erstattet und die Polizei in den Fall eingeschaltet haben.
Corinna darf den Prozess beeinflussen
Vor der Verlesung der Anklage stimmte Richterin Birgit Neubert dem Antrag von Schumis Frau Corinna (55) auf Mitklage zu. Diese reichte die 55-Jährige im eigenen Namen und im Namen ihres Mannes Michael ein.
Michael und Corinna Schumacher vor seinem schweren Skiunfall
Jetzt hat die Familie die Möglichkeit, im Verfahren Anträge zu stellen. Beispielsweise könnte ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit gestellt werden, wenn es darum geht Gesundheitszustand der Rennlegende geht.
„Die Daten, auf die hier zugegriffen wurde, sind äußerst sensibel“, sagte der zuständige Oberstaatsanwalt vor Prozessbeginn. „Die Familie Schumacher hat ein großes öffentliches Interesse daran, den Gesundheitszustand von Herrn Michael Schumacher nicht preiszugeben. Die von uns gefundenen Daten liefern erhebliche Informationen über genau diese Situation.“ Gemeint ist Schumis digitale Krankenakte.
Der Oberstaatsanwalt: „Es wird auch Sache des Gerichts sein, darüber zu entscheiden, wie diese Daten verwendet und in das Verfahren eingebracht werden und ob dies in einer öffentlichen oder nichtöffentlichen Hauptverhandlung geschieht.“
Zum Verhandlungstag waren zehn Zeugen geladen.