EU-Gericht erklärt Genehmigung der deutschen Condor-Hilfe für nichtig
Im Jahr 2019 geriet mit der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook auch der deutsche Ferienflieger Condor in Schieflage. Der deutsche Staat reagierte mit einem Millionenkredit. Dagegen ging der irische Billigflieger Ryanair vor – nicht zum ersten Mal.
DDas Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung einer deutschen Millionenhilfe für den Ferienflieger Condor nach der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook annulliert. Die Richter entschieden am Mittwoch in Luxemburg, dass die EU-Kommission ein förmliches Prüfverfahren hätte einleiten müssen.
Deutschland wollte Condor mit sogenannten Sanierungshilfen in Form von zwei Abschreibungen in Höhe von 90 und 20,2 Millionen Euro unterstützen, die Teil des im Oktober 2019 aufgelegten 321,2 Millionen Euro schweren Restrukturierungsplans waren Die Aufsichtsbehörde stellt sicher, dass Unternehmen keine unfairen Vorteile durch Staatshilfen erhalten, genehmigte das Vorhaben im Jahr 2021. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair.
Der deutsche Staat rettete Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW nach der Pleite des damaligen Mutterkonzerns Thomas Cook. Condor wurde im Schutzschirmverfahren saniert, Anfang 2020 stand ein Investor zur Verfügung, die LOT-Mutter PGL. Doch unmittelbar nach Ausbruch der Corona-Pandemie sprangen die Polen ab – und der deutsche Ferienflieger brauchte erneut staatliche Hilfe. Condor wehrte daraufhin die drohende Insolvenz ab und schied zum 1. Dezember 2020 aus dem Schutzschirmverfahren aus. 2021 konnte ein neuer Investor gefunden werden.
Es ist nicht das erste Mal, dass Beihilfen für Condor vor europäischen Gerichten thematisiert werden. Eine frühere Entscheidung der EU-Kommission zu Corona-Hilfen aus Deutschland für Condor wurde zunächst durch eine Ryanair-Klage aufgehoben. Die Brüsseler Behörden genehmigten die Corona-Hilfen dann 2021 erneut – und damit auch die Sanierungshilfen, um die es nun geht. Allerdings wurde eine weitere Klage von Ryanair gegen einen 380-Millionen-Euro-Rettungskredit für Condor nach der Cook-Pleite vom EU-Gericht abgewiesen.
Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Wettbewerber vorgeht. Bisher war die irische Fluggesellschaft in einigen Fällen erfolgreich, in anderen jedoch nicht. Condor und Ryanair hatten im vergangenen Jahr gemeinsam erfolgreich gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt. In diesem Fall steht noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus. Zudem hat Lufthansa die Hilfen längst zurückgezahlt.
Das Urteil bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Unternehmen das Geld sofort zurückzahlen muss. Einerseits kann das Urteil weiterhin vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, gefällt werden. Darüber hinaus könnte die EU-Kommission unter bestimmten Umständen eine neue Entscheidung erlassen.