Nach monatelangen Debatten könnte der Premierminister an diesem Freitag über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden. Darüber hinaus einigen sich die Länderchefs bei ihrem Treffen darauf Leipzig über eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Länderchefs äußerten sich optimistisch hinsichtlich der Abschlussdiskussion über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Ich sehe eine große Einigkeit, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren sollten“, sagte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Das Angebot würde zwar reduziert, wohl aber auch „zielgerichteter“ ausfallen.
Es bleibt jedoch unklar, ob sich die Ministerpräsidenten auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags einigen können, da ihre Positionen weit auseinander liegen. Vorgeschlagen wird eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat ab Januar. Während sich Länder mit großen Rundfunkanstalten gegen höhere Rundfunkgebühren aussprachen, wiesen Länder mit kleinen Rundfunkanstalten wie dem Saarländischen Rundfunk auf die Notwendigkeit einer Finanzierung hin.
„Eine echte Denksportaufgabe“
Sachsen-Anhalt und Bayern wollen keine Gebührenerhöhungen und möchten, dass die Reformen zuerst greifen. Andere Länder befürworten eine Erhöhung, auch mit Blick auf die langfristigen Auswirkungen von Reformen und Inflation. Der monatliche Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio beträgt derzeit 18,36 Euro. Zu Beginn des Treffens der Länderchefs sagte Weil mit Blick auf eine Einigung über die Honorare: „Wie wir eine kluge gemeinsame Position finden, ist eine echte Rätselaufgabe.“
Die neue Beitragsperiode beginnt am 1. Januar 2025. Dann müsste der Rundfunkbeitrag von Haushalten und Unternehmen um 58 Cent von 18,36 Euro im Monat auf 18,94 Euro steigen, heißt es in einer Expertenempfehlung. Dahinter steckt ein verfassungsrechtlich garantiertes Verfahren. Eine Einigung der Länder auf eine Erhöhung konkret zum Jahreswechsel gilt als nahezu unmöglich. Gelingt es den Ländern nicht, sich zu einigen, könnte der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Das war bereits 2021 der Fall.
Die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Medienpolitiker in den Bundesländern entwickelt haben, soll Strukturen schaffen, mit denen Medienunternehmen effizienter organisiert werden und Kosten sparen können. Zu den Plänen gehören die Streichung kleinerer TV-Sender, eine Reduzierung der Radioprogramme der ARD-Häuser und eine Deckelung der Ausgaben für Sportrechte.
Nach monatelangen Debatten könnte der Premierminister an diesem Freitag über die künftige Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden. Darüber hinaus einigen sich die Länderchefs bei ihrem Treffen darauf Leipzig über eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Die Länderchefs äußerten sich optimistisch hinsichtlich der Abschlussdiskussion über die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. „Ich sehe eine große Einigkeit, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren sollten“, sagte der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD). Das Angebot würde zwar reduziert, wohl aber auch „zielgerichteter“ ausfallen.