Rumäniens oberstes Gericht hat die erste Runde der Präsidentschaftswahl für legal erklärt. Nach Auszählung der meisten Stimmzettel des ersten Wahlgangs lehnten die Verfassungsrichter den Antrag auf Anfechtung der Wahl einstimmig ab, sagte der Präsident des Gerichts, Marian Enache. Das Gericht habe beschlossen, „die Ergebnisse der Wahlen vom 24. November zu bestätigen“, hieß es.
Demnach wird es wie geplant am 8. Dezember einen solchen geben Stichwahl über den künftigen Präsidenten entschieden. Mit seiner Entscheidung lehnte das oberste Gericht die Absage des ersten Wahlgangs ab.
Als Sieger ging überraschend der rechtsextreme und prorussische Nato-Kritiker Călin Georgescu mit 22,94 Prozent hervor. In der Stichwahl trifft er auf die konservative Oppositionsführerin Elena Lasconi, die den zweiten Platz belegte. Der prowestliche Regierungschef Marcel Ciolacu, der die Nachfolge des deutschstämmigen Präsidenten Klaus Johannis anstrebte und als Favorit ins Rennen ging, landete mit 19,15 Prozent der Stimmen auf dem dritten Platz und verpasste damit die Stichwahl.
Der Oberste Gerichtshof hatte eine Neuauszählung aller Stimmen angeordnet
Daraufhin klagte ein anderer Kandidat. Der Europaabgeordnete Cristian Terheş warf Lasconi vor, den Wahlkampf im Internet nach Ablauf einer gesetzlichen Frist fortzusetzen. Der Oberste Gerichtshof ordnete daher einstimmig eine Überprüfung der Ergebnisse und eine Neuauszählung aller Stimmen an. Auch in mehreren Städten kam es zu Demonstrationen gegen Georgescu, vor allem von jungen Leuten.
Neben dem Präsidenten war drin Rumänien Am vergangenen Sonntag wurde zudem ein neues Parlament gewählt. Die sozialdemokratische Partei PSD wurde stärkste Kraft. Darüber hinaus gewannen auch rechtsextreme Parteien viele Stimmen: Der rechtspopulistische Verband der Rumänen (AUR) belegte mit 18 Prozent den zweiten Platz. Insgesamt erhielten rechte Kräfte rund ein Drittel der Stimmen.