Wer „Kornmühle Baguettebrötchen“ gekauft hat, sollte die Packung lieber wegwerfen.
Das Herstellerunternehmen Sinnack Backspezialitäten hat einen Rückruf veröffentlicht, da einige Verpackungen dieser Charge Kunststoffteile enthalten könnten. Sie wurden bei Netto in zehn Bundesländern verkauft.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist der 10. November 2025, die Chargennummer ist L153641. Diese Informationen finden sich auf der Oberseite der Verpackung, wie das Unternehmen aus Bocholt (NRW) mitteilte.
Vom Verzehr wird dringend abgeraten.
Zehn Bundesländer im Fokus des Rückrufs
Die Baguettebrötchen wurden in Teilen von Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Schleswig-Holstein verkauft.
Nach Angaben des Herstellers können Verbraucher dies tun Brötchen zurückgeben, wo sie gekauft wurden. Sie erhalten Ihr Geld zurück – auch ohne Quittung.
Sinnack gibt an, jeden Tag Millionen Brötchen zu produzieren.