Richter Bengt Fuchs aus Gera muss sich wegen Volksverhetzung wegen eines Facebook-Posts nicht verantworten – das Thüringer Oberlandesgericht hat entschieden.
Jena/Gera – Der Richter aus Gera ist kein unbeschriebenes Blatt. Einerseits wurde Bengt Fuchs, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Gera, vorgeworfen, Asylanträge deutlich seltener anzuerkennen als Richter anderer Verwaltungsgerichte. Pro Asyl hatte im Juli 2024 erklärt, das Verwaltungsgericht Gera sei seit Jahren dadurch aufgefallen, dass es Klagen von Schutzsuchenden „massiv über dem Bundesdurchschnitt“ zurückgewiesen habe.
In diesem Zusammenhang wies der Verein auf seiner Website darauf hin, dass Fuchs und der Pressesprecher des Gerichts, Bernd Amelung, auf Wahlpartys des AfD-Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach aufgetreten seien. Erwähnt wurde das Buch „Rechte Richter“ von Joachim Wagner aus dem Jahr 2021, darunter das MDR Unter Berufung auf Wagner berichtete er, er stehe der AfD nahe. Demnach zeigten Videos und Fotos auf Facebook aus dem Jahr 2018 Fuchs und Amelung bei der AfD-Partei nach der Oberbürgermeisterwahl in Gera mit dem Kandidaten und jetzigen Landtagsabgeordneten Dieter Laudenbach.
Vorwürfe gegen Richter aus Gera wegen rassistischer Äußerungen im Internet
Dies muss bei der Behandlung des zweiten Vorwurfs gegen Fuchs berücksichtigt werden Legal Tribune Online (LTO) schrieb im Juli 2025 auf. Demnach gebe es schon seit Längerem Vorwürfe wegen rassistischer Kommentare im Internet, die Fuchs gegenüber dem Portal zurückwies. Unter einer Liste von Aussagen, die Fuchs vorgeworfen werden, findet sich die Bezeichnung für Sinti und Roma „Rotierende Europäer mit Eigentumszuschreibungsschwäche“ vom 7. August 2019. Die Autonome Antifa Freiburg (AAF) hatte ein 30-seitiges Kommuniqué zu Bengt Fuchs veröffentlicht.

Aufgrund dieser Aussage erhob die Staatsanwaltschaft Gera im April 2025 Anklage gegen den Richter wegen Volksverhetzung. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft war laut LTO dass er die Volksgruppe „mit umherziehenden Diebesbanden“ gleichgesetzt habe. Wegen „der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben, insbesondere in der Justiz“ und der besonderen Bedeutung des Falles ging die Klage an das Landgericht Gera LTO zitierte der Staatsanwalt.
Klage gegen Fuchs wegen Volksverhetzung abgewiesen
Doch die Klage wurde vom Landgericht abgewiesen und die Eröffnung des Hauptverfahrens negativ entschieden. Die Facebook-Erklärung des Richters war nicht strafbar und stellte keinen Straftatbestand der Volksverhetzung dar. Der Fall ging daraufhin auf Initiative der Staatsanwaltschaft Gera an das Oberlandesgericht Thüringen – und dieses bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Dabei handelt es sich in der Tat um eine diffamierende Äußerung, die als Beleidigung von Sinti und Roma strafrechtlich verfolgt werden könnte; Der Straftatbestand der Volksverhetzung sei jedoch nicht erfüllt.
Wie das Rechtsportal Beckstrom Das OLG zitiert weiter, dass die „extrem geschmacklose und diffamierende Entgleisung“ des Richters ein gescheiterter Versuch gewesen sei, Sinti und Roma „auf ironische und satirische Weise lächerlich zu machen und möglichst viele ‚Likes‘ zu erreichen.“ Der Beitrag ist diskriminierend und diffamierend, was verleumderisch ist. Die Würde der Sinti und Roma als Menschen wird in der Erklärung jedoch nicht geleugnet. Auch Fuchs hatte diese Aussage LTO umstritten, der ihm nun offenbar vom Gericht zugewiesen wurde.
Richter Fuchs wurde trotz eines Disziplinarverfahrens in das Thüringer Justizministerium abgeordnet
Unterdessen sei Fuchs vom Verwaltungsgericht Gera abberufen und in das Thüringer Justizministerium abgeordnet worden, sagte ein Ministeriumssprecher MDR bereits im Dezember 2024 bestätigt. Dort bekleidet er die Position des Abteilungsleiters. Seine Abteilung ist für die Wirtschaftsverwaltung, den Europäischen Sozialfonds (ESF Plus) und die Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Nach Angaben des Ministeriums soll Fuchs keine PR-Aufgaben übernehmen.
Allerdings ist das Disziplinarverfahren, das der Präsident des Verwaltungsgerichts Gera, Michael Obhues, im Juli 2027 eingeleitet hat, noch offen. (Quellen: Legal Tribune Online, beck-saktuell, MDR, eigene Recherche) (ktho)
 
			 
					