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Richter sieht es gelassen: Magdeburger Angreifer kündigt Hungerstreik an

Richter sieht das gelassenMagdeburger Angreifer kündigt Hungerstreik an

Dem Angeklagten Taleb A. wird versuchter Mord in 338 Fällen vorgeworfen. Bei dem Angriff starben fünf Frauen und ein Kind, mehr als 300 Menschen wurden verletzt. (Foto: picture Alliance/dpa)

Was will der Angeklagte im Magdeburger Terrorprozess damit erreichen? Vor Gericht erklärt Taleb A., dass er drei Wochen lang hungern lassen will. Der Vorsitzende Richter macht sofort klar, was das für den Prozess bedeutet.

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt kündigte der Angeklagte einen Hungerstreik an. Er befinde sich seit Montag im Hungerstreik und wolle dies „drei Wochen lang“ tun, sagte Taleb A. am zweiten Verhandlungstag an diesem Dienstag vor dem Landgericht Magdeburg. Der 51-Jährige wies darauf hin, dass er bereits im März und April 26 Tage lang im Hungerstreik gewesen sei und den Untersuchungen im Haftkrankenhaus zufolge weiterhin gesund sei.

Der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg sagte zum Angeklagten: „Es liegt an Ihnen, ob Sie an der Verhandlung teilnehmen wollen, ob Sie dabei sein wollen oder nicht.“ Laut Sternberg kann das Gericht den Fall auch ohne ihn weiterverhandeln, wenn der Angeklagte wegen Verzichts auf Essen und Trinken nicht mehr verhandlungsfähig ist.

Das sieht die Rechtslage vor. Für den Fall, dass sich ein Angeklagter „absichtlich“ in einen Zustand versetzt, in dem er nicht verhandlungsfähig ist, kann das Gericht den Fall ohne Anwesenheit des Angeklagten weiterverhandeln, wenn dieser bereits in der Sache ausgesagt hat. „Das ist passiert“, sagte der Vorsitzende Richter. Damit wären „die Voraussetzungen“ für weitere Verhandlungen ohne A gegeben.

Der Vorsitzende Richter ermahnte den Angeklagten außerdem, über das Geschehen und die Vorgänge im Vorfeld auszusagen, anstatt in politischen Äußerungen abzuschweifen. Der Angeklagte hatte angekündigt, „stundenlang, vielleicht tagelang“ vor dem Landgericht Magdeburg sprechen zu wollen.

Die Anklageschrift wird am Montag verlesen

Der Prozess begann am Montag mit der Verlesung der Anklage. Der 51-Jährige, der aus Saudi-Arabien stammt, soll am 20. Dezember vergangenen Jahres mit einem Mietwagen über den belebten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein und dabei zahlreiche Menschen angefahren haben. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Naumburg handelte A. mit der Absicht, „unbestimmt viele Menschen zu töten“. In seiner Aussage am Montag gab A. zu, dass er am Steuer des beteiligten Autos gesessen hatte. Ansonsten äußerte er sich nicht zu den Vorwürfen, sondern sprach in teilweise wirren Worten und ohne Kontext über Politiker, Gewalt gegen Frauen in Saudi-Arabien und religiöse Themen und warf der Magdeburger Polizei vor, die Wahrheit zu vertuschen. An diesem Dienstag setzte er seine Aussage fort.

Aus Sicherheitsgründen erteilte die Magdeburger Stadtverwaltung den Veranstaltern des diesjährigen Weihnachtsmarktes zunächst keine Genehmigung. Darüber informierte die parteilose Bürgermeisterin Simone Borris am Montag den Stadtrat. Grund ist demnach ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes als übergeordneter Behörde, in dem das diesjährige Sicherheitskonzept der Marktveranstalter kritisiert wird. Darin hieß es, der Veranstalter schaffe mit dem Weihnachtsmarkt „ein potenzielles Angriffsziel“. Borris warnte vor einem verheerenden Signal, wenn der Magdeburger Weihnachtsmarkt nicht stattfinden könne. Das wäre „eine Kapitulation der gesamten Stadtgesellschaft vor dem Angriff“, erklärte der Bürgermeister am Montag.

Quelle: ntv.de, ghö/dpa/AFP

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