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Revolution in der Steuerverwaltung – Ab 2026 müssen Bürger aktiv Widerspruch einlegen

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Ab 2026 erhalten Steuerpflichtige ihre Bescheide automatisch elektronisch. Die Neuerung betrifft alle Elster-Nutzer. Wer Papier bevorzugt, kann dennoch Einspruch erheben.

Berlin – E-Mail-Benachrichtigung statt Postfachkontrolle und digitale Archivierung statt Aktenordner – ab 2026 erhalten deutsche Steuerzahler ihre Bescheide standardmäßig elektronisch und profitieren von deutlich mehr Komfort in der Steuerverwaltung. Die Neuerung betrifft alle Bürger, die ihre Einkommensteuererklärung über das Elster-Portal abgeben. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen.

Die lästige Steuererklärung mit einem Klick per App erledigen? Klingt verlockend – aber das kann auch ein Problem sein. (Symbolbild) © Bernd Weißbrod/dpa

Im Herbst 2024 hatte der Bundestag bereits Neuerungen bei der Veröffentlichung von Verwaltungsakten per Datenabruf beschlossen. Grundlage ist das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), bekannt gemacht im BGBl. I Nr. 323 vom 29. Oktober 2024. Die Umstellung auf elektronische Steuerbescheide ist Teil einer umfassenden Digitalisierungsstrategie der deutschen Steuerverwaltung. Bisher mussten Steuerpflichtige aktiv zustimmen, um ihre Bescheide elektronisch zu erhalten. Ab 2026 wird dieses Verfahren umgekehrt, wie es unter anderem auch der Fall ist Bund der Steuerzahler kommuniziert. Mit der Neuregelung werden alle Nutzer des Elster-Portals, die ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben, automatisch auf den elektronischen Erhalt ihrer Steuerbescheide umgestellt.

Gegen die elektronische Zustellung des Steuerbescheids ist Widerspruch möglich

Sobald ein elektronischer Steuerbescheid vorliegt, erhalten Steuerpflichtige eine Benachrichtigung per E-Mail. Anschließend können Sie den Bescheid über das Elster-Portal oder eine andere zugelassene Steuersoftware herunterladen. Die elektronischen Mitteilungen liegen im PDF-Format vor und sind rechtlich den Mitteilungen in Papierform gleichgestellt. Sie können bei Bedarf einfach gespeichert, archiviert und ausgedruckt werden. Wer weiterhin Papierbescheide erhalten möchte, muss aktiv widersprechen. Der Widerspruch kann im persönlichen Elster-Konto unter „Formulare & Services“ im Bereich „Einwilligung zur elektronischen Offenlegung“ erfolgen. Hierfür bedarf es keiner Begründung. Der Einspruch gilt für alle künftigen Entscheidungen.

Ein wichtiger Aspekt der Änderung betrifft die Einspruchsfristen. Für etwaige Einsprüche gegen den Steuerbescheid ist das Datum der Bereitstellung im Elster-Briefkasten maßgebend. Steuerzahler sollten daher regelmäßig in ihr elektronisches Postfach schauen, um keine Fristen zu verpassen. Durch die rechtliche Gleichstellung elektronischer Meldungen mit Papierdokumenten ist gewährleistet, dass für den Steuerzahler keine Nachteile entstehen. Alle Rechte und Pflichten bleiben unverändert. Leider verlief die Umstellung auf die elektronische Patientenakte nicht reibungslos.

Die Umstellung auf elektronische Steuerbescheide markiert einen wichtigen Schritt in der Modernisierung der deutschen Steuerverwaltung. Es verspricht eine schnellere und effizientere Kommunikation mit den Behörden. Gleichzeitig bleibt durch das Widerspruchsrecht die Wahlfreiheit derjenigen gewahrt, die Papierdokumente bevorzugen. Ein Überblick zeigt, was sich bei den Renten ab 2026 ändert. (Quellen: bundestag.de, steuerzahler.de) (Krankheit)

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