
Ja, der Sommer ist da und das ist auch schön – aber wenn Sie es noch nicht getan haben, sollten Sie jetzt nach den Dokumenten suchen: Die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2024 muss bis zum 31. Juli 2025 eingereicht werden. Für Personen, denen steuerliche Beratung erhalten werden kann, wird die Frist bis zum 30. April 2026 verlängert. Es gibt auch Ausnahmen für Landwirte und Forsters. Abgesehen davon sind die im neuen Monat anhängigen Änderungen ziemlich erfreulich.
Die Pensionssteigerung ist fällig
Die Altersreferenzen der rund 21 Millionen Rentner in Deutschland steigen auf Juli – und deutlich. Die Pensionsfonds senden in den kommenden Wochen entsprechende Mitteilungen.
Wenn die Löhne steigen, steigen auch die Renten. Da im vergangenen Jahr viele Arbeitnehmer viel hinzugefügt wurden, wachsen Altersreferenzen im Juli um 3,74 Prozent. Gute 37 Euro werden zu 1.000 Euro kommen. Die Beiträge zur Gesundheits- und Langzeitpflegeversicherung werden von der Erhöhung sowie von der gesamten Rente und bei Bedarf steuern: Wenn Sie mit der Erhöhung die grundlegende Steuererlaubnis für Rentner überschreiten, müssen Sie ab dem nächsten Jahr eine Steuererklärung einreichen. Das Limit für dieses Jahr beträgt 12.096 Euro.
Ob Rentner steuerpflichtig sind, hängt auch von anderen Faktoren ab. Je länger jemand im Ruhestand ist, desto niedriger ist der Anteil der Rente, die besteuert werden muss. Andere Einnahmen wie Unternehmensrenten oder Mieteinnahmen spielen jedoch eine Rolle bei Steuerfragen. Die Pensionsfonds informieren auch schriftlich darüber, wie stark die jeweiligen Alterszahlungen steigen. Die Informationsbriefe werden zwischen dem 14. und 23. Juli gesendet.
Pfändung -freie Grenzen werden nach oben bewegt
Wenn Sie in einem Insolvenzverfahren sind, müssen Sie strenge Anforderungen erfüllen – aber nur so weit, dass das Subsistenzniveau nicht unterbrochen ist. Die Grenzen für Ausgaben wie Miete, Strom oder Lebensmittel werden am 1. Juli eingerichtet.
- Unpassible Grundbetrag: Er steigt von 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro pro Monat.
- Freie Zulage für die erste Person, die zur Wartung berechtigt ist: Erhöhung um 23,80 Euro auf 585,23 Euro.
- Die Zulage für die zweite bis fünfte Person, die zur Wartung berechtigt ist, steigt um 13,26 Euro auf 326,04 EUR pro Person.
- Der maximal unveröffentlichte Betrag (für 5 Wartungsverpflichtungen) beträgt dann 3.444,39 EUR (zuvor 3.304,43 Euro).
- Vollständige Anhangsgrenze: Aus einem monatlichen Netto -Service von 4.766,99 Euro kann es vollständig angeschlossen sein (zuvor war das 4,573,10 EUR).
Die neuen Werte gelten bis zum 30. Juni 2026 und hängen vom Nettolohn und der Anzahl der auf Wartung berechtigten Personen ab.
Ältere Pflege: Mehr Geld und mehr Flexibilität
Mitarbeiter in der geriatrischen Versorgung erhalten ab Juli mehr Gehalt. Für Krankenschwestern steigt der Mindestlohn auf 20,50 Euro. In den folgenden Schulungen erhalten qualifizierte Krankenpflegeassistenten 17,35 Euro und Pflegeassistenten erhalten einen Mindestlohn von 16,10 Euro.
Ab diesem Monat werden die Dienstleistungen der Präventivversorgung und der kurzfristigen Versorgung in einem Gesamtkalenderjahr von 3.539 EUR zusammengefasst. Infolgedessen können Krankenpflegehörige die finanziellen Möglichkeiten flexibler nutzen.
Darüber hinaus kann die sogenannte vorbeugende Versorgung verwendet werden, ohne dass der Verwandte die Person für sechs Monate aufrechterhalten muss. Die Voraussetzung dafür ist, dass mindestens Pflegegrad gefunden wurde. Gründe für eine Prävention können beispielsweise Krankheit oder Urlaub des Betreuers sein.
Was ist noch wichtig:
- Am 31. Juli ist der letzte Schultag in Bayern – Staus werden erwartet
- Einige Krankenversicherungsunternehmen werden wahrscheinlich am 1. Juli erneut einen Beitragserhöhung ankündigen.
- Zusätzlich zur klassischen Altersrente steigen auch die Witwe und die Behinderungsrente.
- In diesem und nächsten Monat wird es die Senioren Bahncard plus auf der Eisenbahn geben, mit denen Menschen ab 65 Jahren einen Rabatt mitnehmen und am Bonusprogramm teilnehmen können.