Razzien an mehreren Standorten: Faeser verbietet rechtsextremes „Compact“-Magazin

Razzien an mehreren Standorten: Faeser verbietet rechtsextremes „Compact“-Magazin

Razzien an mehreren Standorten


Faeser verbietet rechtsextremes Magazin „Compact“

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft das Magazin „Compact“ schon lange als rechtsextremistisch ein. Nun geht das Bundesinnenministerium dagegen vor. In vier Bundesländern durchsucht die Polizei Räumlichkeiten.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat das vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Magazin „Compact“ sowie die Conspect Film GmbH verboten. Nach Angaben ihres Ministeriums durchsuchten Polizisten seit den frühen Morgenstunden die Räumlichkeiten der Organisation sowie die Wohnungen von Führungspersönlichkeiten, Managern und Gesellschaftern in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Ziel der Razzia sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln gewesen, hieß es in einer Stellungnahme. Durchsucht wurde unter anderem ein Haus im brandenburgischen Falkensee, dessen Adresse im Impressum des Magazins genannt wird.

Faeser begründete das Verbot damit, dass „Compact“ ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremen Szene“ sei. Sie sagte: „Diese Zeitschrift schürt in unsäglicher Weise Hass gegen Juden, gegen Menschen mit Migrationshintergrund und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Das Verbot zeige, „dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen, die ein Klima des Hasses und der Gewalt gegen Flüchtlinge und Migranten schüren und unseren demokratischen Staat überwinden wollen.“

Auflage 40.000 Exemplare

Hauptprodukte des Unternehmens sind laut Bundesinnenministerium das monatlich erscheinende Magazin „Compact“ mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren sowie der Online-Videokanal Compact TV. Darüber hinaus ist das Unternehmen in Online-Netzwerken präsent und betreibt einen Online-Shop, in dem auch Artikel wie Bekleidung, Poster, Aufkleber, Pokale und Medaillen verkauft werden.

Schon 2022 stellte das Bundesamt für Verfassungsschutz fest, dass das von Chefredakteur Jürgen Elsässer geleitete Magazin „als multimediales Unternehmen demokratiefeindliche und menschenverachtende Positionen in die Gesellschaft trägt“. Die führenden Köpfe des Magazins pflegen Kontakte zu wichtigen Akteuren der sogenannten Neuen Rechten. Mit Slogans wie „Ami go home und Freundschaft mit Russland“ bringt Elsässer seine Hörer auf Veranstaltungen zum Jubeln.

Für ein Verbot genügt es nicht, wenn eine Organisation eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt. Erforderlich ist zudem, dass sie dies in aggressiver und kämpferischer Art tut. Das Bundesinnenministerium stellt in seiner Stellungnahme fest, es bestehe die Gefahr, dass Leser und Zuschauer der Medienprodukte von „Compact“ durch die Veröffentlichungen aufgehetzt würden, die zudem „offen den Umsturz der politischen Ordnung propagieren und zu Handlungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung ermutigen“.

Brandenburgs AfD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Hans-Christoph Berndt, kritisierte das Verbot des Magazins „Compact“. „Abweichende Meinungen werden unterdrückt, Medien verboten“, sagte Berndt, der auch Fraktionsvorsitzender im Landtag ist. Er sprach von „Methoden wie in einem autoritären Polizeistaat“, in den die Bundesrepublik „immer mehr verkommt“. Wer kritische Medien verbiete, tue dies „nicht zum Schutz der Demokratie, sondern aus Angst vor der Demokratie“, so Berndt. „Die AfD Brandenburg steht weiterhin solidarisch hinter ‚Compact‘.“ Berndt wird vom brandenburgischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft.

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