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Prozess zum Zugunglück in Garmisch beginnt: Jetzt sprechen die Angeklagten

Elke by Elke
Oktober 30, 2025
in Lokalnachrichten
Prozess zum Zugunglück in Garmisch beginnt: Jetzt sprechen die Angeklagten
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Status: 29. Oktober 2025, 7:05 Uhr

Aus: Dirk Walter

Bei einem Zugunglück in der Nähe von Garmisch-Partenkirchen kamen im Juni 2022 fünf Menschen ums Leben. Zu Prozessbeginn äußerten sich die beiden Angeklagten selbstkritisch. Pikant: Jetzt wird auch gegen die Bahn ermittelt.

Burgrain – Stellen Sie sich Menschen, die für einen schweren Zugunfall verantwortlich sind, so vor? Die beiden Angeklagten sind langjährige Eisenbahner, bodenständig, beide in Murnau geboren, und treten im Lodenjanker vor Gericht auf. Anständige Menschen, so scheint es, und jetzt fassungslos über das, was sie getan haben – oder getan haben sollen. Während der Staatsanwalt 40 Minuten lang die Anklage vorlas, hörten sie fast regungslos zu.

Eine Katastrophe: Zwei Waggons kippten um, Menschen kamen ums Leben. © NETZWERKBILDER

Der Anfang ist selbst für unbeteiligte Zuhörer schwer zu ertragen, geht es doch um die Verletzungen der fünf Toten und 72 zum Teil schwer verletzten Menschen. Halswirbelverletzungen, offene Unterschenkelbrüche, Schädel-Hirn-Trauma und noch viel Schlimmeres – das verlas der Staatsanwalt gut zehn Minuten lang. Es ist sofort klar, dass das Zugunglück im Juni 2022 für viele Menschen sehr schwerwiegende Folgen hatte, die zum Teil monatelang darunter litten.

Nach einer Krebserkrankung wieder im Dienst – und dann so etwas

Sind die beiden Bahnmitarbeiter, denen fahrlässige Tötung vorgeworfen wird, daran schuld? Nur schuld? Selbst die Staatsanwaltschaft akzeptiert das nicht, wie schnell klar wird. Bereits im November 2024 gab es ein Vorgespräch der Prozessbeteiligten, was Juristen als Verfahrensbesprechung bezeichnen. Die Staatsanwaltschaft schreibt den Angeklagten außerdem eine „gewisse Betriebsblindheit“ und allgemeine „Managementmängel“ bei der Bahn zu. Dies könnte eine mildernde Wirkung auf die Strafe haben.

Es gibt aber auch ganz konkrete Vorwürfe, zu denen sich die beiden Bahner verantworten müssen. Disponent M. kehrte nach langer Krebserkrankung erst am 1. Juni 2022 – zwei Tage vor dem Unfall – an den Arbeitsplatz zurück. Der heute 66-Jährige ist noch immer Beamter bei der Bahn und ging nach dem Abitur im Alter von 14 Jahren direkt zur damaligen Bundesbahn. Rangierdienst, Stellwerkswärter, Fahrdienstleiter – und kurz vor der Pensionierung, kurz nach einer weiteren mehrwöchigen Krankheit, dann dieser schreckliche Unfall. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm insbesondere einen Funkspruch eines Lokführers vor, der ihn am Abend des 2. Juni 2022 vor einem „Gleisfehler“ und einer „Schwankung“ auf der Strecke gewarnt habe. Der Zug springt wirklich, sagten sie. M. ignorierte diese Information.

Welche Aufgaben hat ein Disponent?

Die Warnmeldung war nicht ganz regelkonform – der Lokführer hätte richtigerweise auf einen „Mangel am Oberbau“ hinweisen müssen. Den Vorschriften zufolge sind Disponenten aber auch verpflichtet, Gefahren zu erkennen und „gefährliche Ereignisse“ zu melden. M. spricht selbst, er schluckt einmal, es fließen Tränen, das Sprechen fällt ihm schwer. „Aber ich habe diese Botschaft nicht so verstanden, dass eine sofortige Reaktion nötig wäre“, sagt er dann. Er beschloss, die Warnung später weiterzugeben und schrieb sie auf ein Blatt Papier.

Aber: Er hat es versäumt, es an die Gleisverantwortlichen („die für die Störungsbeseitigung zuständige Stelle“, wie es auf Bahndeutsch heißt) weiterzugeben. „Ich fühle mich so schuldig.“ Aber hätte es überhaupt einen Unterschied gemacht, wenn er die Meldung am Vorabend, also nicht einmal 24 Stunden vor dem Unfall, weitergegeben hätte? Die Verteidigung bezweifelt dies angesichts der langen Meldeketten bei der Deutschen Bahn und beruft sich auf den Bericht der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung. Hinzu kommt: Nach der Erstmeldung des Lokführers seien 28 weitere Züge über den Unfallort gefahren, sagt der Anwalt, ohne dass ein anderer Lokführer eine Unregelmäßigkeit gemeldet hätte.

28. Oktober 2025, Bayern, München: Die beiden angeklagten Bahnangestellten (links und rechts) stehen gemeinsam mit ihren Anwälten im Gerichtssaal des Landgerichts München II vor Beginn des Prozesses um den tödlichen Zugunfall in Garmisch-Partenkirchen am 3. Juni 2022. Mehr als drei Jahre nach dem Zugunfall im Garmischer Stadtteil Burgrain beginnt der Prozess über mögliche Versäumnisse von Bahnmitarbeitern. Den beiden Bahnmitarbeitern werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Foto: Peter Kneffel/dpa - ACHTUNG: Person(en) wurden aus rechtlichen Gründen verpixelt +++ dpa-Bildfunk +++
Wie viel Schuld hat sie? Der Fahrdienstleiter (links) und der DB-Fahrbahnleiter (rechts) stehen vor Prozessbeginn gemeinsam mit ihren Anwälten im Gerichtssaal. © Peter Kneffel/dpa

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Komplexer dürften die Ermittlungen im Fall des zweiten Angeklagten sein: S., heute 58 Jahre alt, war als Straßenbezirksleiter für Anlagen zuständig und damit für die Garmischer Strecke verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, sich nicht um die beschädigten Betonschwellen gekümmert zu haben. Ihrer Überzeugung nach führten sie zum Unglück. Die Schwellen, die die beiden Schienen im Gleis verbinden, waren durch sogenannte Betonkorrosion beschädigt, spröde und teilweise regelrecht zersetzt. Das haben Berichte gezeigt. S. setzt seine Brille auf und liest eine Erklärung vor. Auch er ging direkt nach dem Realschulabschluss am Weilheimer Gymnasium in die Abteilung Eisenbahn, zunächst in die Abteilung Tiefbau, dann Oberbau. Im Jahr 2016 stieg er zum Bezirksleiter Straßen auf.

Drei Fehlerstufen für beschädigte Gleisschwellen

Vor Gericht wirkt er zerknirscht und spricht den Hinterbliebenen und Verletzten sein Beileid aus. „Jeden Morgen, jeden Tag denke ich an den Unfall.“ Er hätte beschädigten Schwellen „mehr Aufmerksamkeit schenken sollen“, sagt er selbstkritisch. Er hat etwas „aus den Augen verloren“.

Zugunglück
Rückblick auf den Tag nach dem Unfall: Die Aufräumarbeiten haben begonnen. Nun beginnt die rechtliche Bearbeitung. © Dominik Bartl

Allerdings macht die Anklage bereits deutlich, wie kompliziert die Bahnschwellen waren – und vielleicht noch sind. Eine beschädigte Schwelle ist nicht gleich beschädigt, nein, es gibt drei Kategorien: FS (Fault Level) 1 ist die schwerwiegendste, danach muss eine Schwelle innerhalb von zwölf Wochen ausgetauscht werden. Es gibt aber auch FS 2 und 3 – weniger schwierig. Der Prozess wird sich auch um die Fehlerstufe drehen, in der S. die kaputten Schwellen sortiert hat – oder hätte haben sollen. Die Bahn verschärfte nach dem Unfall ihre Vorschriften.

Nun wird auch gegen die Bahn ermittelt

Der Prozess wird voraussichtlich bis Januar dauern, doch vielleicht wird der Garmischer Unfall die Justiz noch viel länger beschäftigen: Gleichzeitig hat die Staatsanwaltschaft München II nun auch Ermittlungen wegen des Anfangsverdachts „einer Aufsichtspflichtverletzung“ gegen einen Bahnmanager der damaligen DB Netz (heute DB InfraGo) aufgenommen, wie sie auf Anfrage mitteilte. Darüber hinaus wird gegen DB InfraGo als solche ermittelt – in beiden Fällen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. „Die Ermittlungen befinden sich derzeit in einem sehr frühen Stadium.“

Ein Zugunglück als Ordnungswidrigkeit – das klingt seltsam. Aber vielleicht ist das die einzige rechtliche Krücke, um das Unternehmen als solches verantwortlich zu machen.

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