München – Farhad Noori (24) fuhr am 13. Februar mit seinem Mini Cooper zu einer Verdi-Demo in München. Bei dem Autoangriff kamen eine Frau (37) und ihre Tochter (2) ums Leben. Die Bundesanwaltschaft hat Noori wegen zwei Mordfällen und 44 Mordversuchen angeklagt.
Handeln aus „übermäßiger religiöser Motivation“
BILD erfuhr: Der Prozess gegen den Afghanen soll am 16. Januar vor dem Staatssicherheitssenat des Oberlandesgerichts (OLG) stattfinden. München Start. Laut einem psychiatrischen Gutachten geht der Generalbundesanwalt (GBA) davon aus, dass Noori die volle Verantwortung trägt. Er soll die Tat „aus eigenem Antrieb“ begangen haben übermäßige religiöse Motivation raus“. Nach BILD-Informationen soll er knapp über 30 km/h gefahren sein.
Noori raste mit diesem Mini Cooper zur Verdi-Demo
Das bedeutet, dass ihm im Falle einer Verurteilung eine lebenslange Haftstrafe droht Gefängnis und keine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik. Dagegen wehrt sich Nooris Anwalt Ömer Sahinci aus München. Sahinci zu BILD: „Ich Verfahren es wird um die Frage der Schuld gehen.“
Noori soll psychisch gestört sein
Kurz nach der Tat wurde der Bodybuilder in der Psychiatrie der Justizvollzugsanstalt Straubing untergebracht. Doch ein Experte kam zu dem Schluss, dass Noori die volle Verantwortung trage. Nach seiner Vorführung vor dem Richter in Karlsruhe wurde er festgenommen Überstellung in reguläre Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim.
Farhad Noori posiert neben seinem Mini
Verteidiger Sahinci: „Mein Mandant war nur wenige Tage in Stadelheim. Seit mehreren Monaten liegt er wieder in der Psychiatrie in Straubing, weil er psychische Probleme hat. Eine Aussage der behandelnden Ärzte in Straubing hat der Generalbundesanwalt zurückgewiesen.“
Die Staatsanwaltschaft übernimmt die volle Verantwortung
Auf BILD-Nachfrage sagte eine GBA-Sprecherin lediglich, die Behörde gehe davon aus, dass der Angeklagte die volle Verantwortung trage.
Bettina Kästner, Sprecherin des Oberlandesgerichts München, sagte: „Die Frage der Unterbringung des Angeklagten innerhalb eines JVA sowie Fragen zu einer möglichen psychiatrischen Behandlung berühren einerseits den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und andererseits Sicherheitsbedenken des Justizvollzugssystems. Ich bitte daher um Verständnis, dass hierzu keine Auskunft erteilt werden kann.“
