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Polizei in Alzey stoppt E-Scooter: Kind mit Fahrradschloss gesichert

Amelia by Amelia
Oktober 13, 2025
in Lokalnachrichten
Polizei in Alzey stoppt E-Scooter: Kind mit Fahrradschloss gesichert

Die Polizeistreife in Alzey wurde am Samstagnachmittag auf die Frau mit ihrem E-Scooter aufmerksam. Ihr E-Scooter hatte kein Versicherungskennzeichen.

Doch damit nicht genug: Auch ihr vierjähriger Sohn war mit dem E-Scooter unterwegs.

Kind mit Fahrradschloss angekettet

Das Kind stand vor der Frau auf dem E-Scooter. Nach Angaben der Polizei war der Junge mit einem Fahrradschloss am Lenker festgebunden.

Sie erzählte den überraschten Polizisten, dass sie das Kind „gesichert“ habe, damit es während der Fahrt nicht herunterfalle.

E-Scooter-Fahrer hatte Drogen genommen

Die Polizei verlangte Einsicht in ihre Papiere. Sie vermuteten, dass die Frau möglicherweise unter Drogeneinfluss stand.

Die Beamten machten einen Schnelltest. Nach Angaben der Polizei bestätigte er, dass die Frau Amphetamine eingenommen hatte.

Auf der Wache wurde der Frau eine Blutprobe entnommen. Gegen sie hat die Polizei Strafanzeige erstattet.


Grundsätzlich darf jeder ab 14 Jahren einen E-Scooter fahren. Dafür benötigen Sie keinen Führerschein. Dennoch sollten Sie folgende Regelungen beachten:

  • Für E-Scooter ist eine gültige Versicherungsplakette erforderlich
  • Das Fahren ist nur auf Radwegen, Radwegen oder Radstraßen gestattet. Nur wenn keines davon vorhanden ist, können Sie sich auf die Straße begeben. Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu.
  • Eine Helmpflicht besteht nicht – das Tragen eines Helms wird dennoch empfohlen
  • Die Mitnahme mehrerer Personen ist nicht gestattet
  • Auch für E-Scooter gibt es eine Promillegrenze. Genau wie beim Auto beträgt dieser 0,5 Promille
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