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PIN-Tastatur gefilmt: 1,5 Millionen Euro Strafe für Wiener Ikea

Felix by Felix
Oktober 14, 2025
in Internationale Nachrichten
PIN-Tastatur gefilmt: 1,5 Millionen Euro Strafe für Wiener Ikea

  1. PIN-Tastatur gefilmt: 1,5 Millionen Euro Strafe für Wiener Ikea

genaue Bekanntmachung

Dieser Artikel ist auch auf Englisch verfügbar. Es wurde mit technischer Unterstützung übersetzt und vor der Veröffentlichung redaktionell überprüft.

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Ein österreichisches Urteil zur unzulässigen Videoüberwachung enthält Klarstellungen zur Zulässigkeit der Videoüberwachung im Einzelhandel und eine Einschränkung des österreichischen Datenschutzrechts. Dem Urteil zufolge ist das Filmen von PIN-Tastaturen an der Kasse gänzlich verboten. Öffentliche Bereiche außerhalb eines Ladengeschäfts dürfen, wenn überhaupt, nur eingeschränkt und nur zu erlaubten Zwecken gefilmt werden.

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Darüber hinaus müssen vor dem Einschalten der Überwachungskameras organisatorische Maßnahmen getroffen werden: das Abdecken der Bereiche, die nicht gefilmt werden sollen (digitale Maskierung) und eine ordnungsgemäße Aufzeichnung. Im Falle eines Verstoßes drohen Bußgelder gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die sich am Umsatz des Konzerns orientieren, nicht am Umsatz der Niederlassung, die gegen den Datenschutz verstoßen hat. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Konzerne nicht durch den Hinweis auf Fehlverhalten einzelner Personen in Gebieten fernab der Konzernzentrale glimpflich aus der Affäre herauskommen können.

Das österreichische Datenschutzgesetz enthält zwar Bestimmungen (§§ 12 und 13), die eine Videoüberwachung in vielen Fällen offenbar ermöglichen. Allerdings verstoßen diese Paragraphen laut Urteil gegen die DSGVO und sind daher nicht anwendbar.

Der Anlass

Grund für das kürzlich veröffentlichte Urteil des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (Az. W258 2299744-1/28E) ist eine grob fahrlässige, rechtswidrige Videoüberwachung durch Ikea im Jahr 2022 in seiner damals neuen Filiale neben dem Wiener Westbahnhof. Die Aufnahmen wurden 72 Stunden lang gespeichert. Eine anonyme Beschwerde brachte die österreichische Datenschutzbehörde auf die Spur, die daraufhin auf neun Kameras im Kassen- und Außenbereich insgesamt 30 Rechtsverstöße auflistete.

Sie kritisierte unter anderem drei Kameras, die nach Angaben der Datenschutzbehörde die PIN-Eingaben erkennbarer Personen an den Ikea-Kassen filmten. Insgesamt verhängte die Behörde gegen Ikea ein Bußgeld von 1,5 Millionen Euro plus 150.000 Euro Prozesskostenbeteiligung, gegen die der Möbelhändler gerichtlich vorging. Die theoretische Höchststrafe hätte bei knapp 1,8 Milliarden Euro gelegen, vier Prozent des Konzernumsatzes.

Nach vier mündlichen Verhandlungen bestätigte das Bundesverwaltungsgericht 28 der 30 Rechtsverstöße. Ikea könnte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) einlegen, da noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu den nicht angewandten Paragrafen des Datenschutzgesetzes oder zu einem Strafaspekt vorliegt.


Aktualisieren

14. Oktober 2025,

09:45

Uhr

Ikea wird rechtliche Schritte einleiten. „Wir sind der Meinung, dass aufgrund der Tatsache, dass unser elektronisches Sicherheitssystem keine personenbezogenen Daten verarbeitet und erfasste Personen bzw. deren Dateneingaben nicht identifizierbar waren, per se kein Datenschutzverstoß vorliegen konnte“, sagte Christina Strauss, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit von Ikea Österreich, gegenüber heise online. Und selbst wenn ja, sei das Strafmaß „aus unserer Sicht eindeutig überhöht“, zumal niemand zu Schaden gekommen sei. Die Zusammenarbeit mit Behörden und rechtskonformer Datenschutz seien bei Ikea „stets oberstes Gebot“, zudem sei das interne Kontrollsystem verschärft worden. Am Standort Westbahnhof ist eine Videoüberwachung des Eingangs- und Kassenbereichs notwendig, da es dort häufig zu Diebstählen im Ladengeschäft und zu Vandalismus am Gebäude kommt.

Anders als Ikea kam das Bundesverwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass vom 25. März bis 25. Mai 2022 offenbar mindestens Zehntausende verschiedene Menschen gefilmt wurden.

PIN-Eingaben und viele Passanten gefilmt

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Dem Urteil zufolge haben sechs Kameras bestimmte Bereiche ohne Begründung nach der Datenschutz-Grundverordnung aufgezeichnet. Sieben Kameras hatten zu große Sichtfelder und waren zur Erreichung des angegebenen Zwecks (Inspektion der Schneeräumung oder Objektschutz) ganz oder teilweise nicht erforderlich.

Allerdings hat nur eine Kamera tatsächlich die PIN-Eingaben erkennbarer Kunden gefilmt; Bei den anderen beiden Kameras verdeckten die Körper der Kunden meist das Eingabefeld. Für Ikea war diese Feststellung wenig hilfreich, da das Gericht weder das Bußgeld noch den Kostenbeitrag herabsetzte. Der Teilerfolg erspart dem Unternehmen lediglich die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Begründung zeigt, dass Ikea einen stark frequentierten öffentlichen Bereich gefilmt hat: Der Wiener Westbahnhof lockt täglich viele Menschen an, auch an seinen Seitentoren. Auch eine Straßenbahnhaltestelle und der Ausgang einer U-Bahn-Station wurden erfasst. Ikea nahm das Überwachungssystem bereits vor Vorliegen der Datenschutzbewertung in den Echtbetrieb.

Sofortmaßnahmen scheiterten

Zudem fehlten die notwendigen digitalen Masken für nicht zu filmende Bereiche, was Ikea mangels Prüfung nicht auffiel. Vor Gericht verdächtigte das Möbelhaus einen gekündigten Mitarbeiter, die Masken aus Rache abgenommen zu haben; aber dieser Ex-Mitarbeiter hätte keine Masken löschen können.

Auch nachdem die Datenschutzbehörde eine Stellungnahme eingeholt hatte, veranlasste der Filialleiter eine Überprüfung der Videoüberwachung, veranlasste jedoch keine Sofortmaßnahmen wie das Abkleben von Bereichen, die nicht gefilmt werden sollten. Obwohl dies dank Fernwartung nur eine Stunde gedauert hätte, erfolgte der Aufbau der Masken erst knapp acht Wochen später.

Einen materiellen Schaden der Betroffenen konnte das Bundesverwaltungsgericht nicht feststellen; der immaterielle Schaden sei gering. Insbesondere liege kein Missbrauch der gefilmten PINs vor. Mildernd wirkten die Mitarbeit des Möbelhauses, seine Integrität, die Behebung des Problems, die Löschung der Aufnahmen und die fehlenden finanziellen Vorteile.


(ds)



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