• Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
Nachrichtenportal Deutschland
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
No Result
View All Result
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten
No Result
View All Result
Nachrichtenportal Deutschland
No Result
View All Result

Pflegegeld 2026: Nullrunde für Pflegestufe 3

Amelia by Amelia
Oktober 18, 2025
in Lokalnachrichten
Pflegegeld 2026: Nullrunde für Pflegestufe 3

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die zu Hause gepflegt werden, müssen im Jahr 2026 mit unveränderten Leistungen rechnen. Weder das Pflegegeld noch die ambulanten Sachleistungen erhöhen sich zum Jahreswechsel.

Für Sie bedeutet das: Beträge bleiben stabil, es gibt Raum für Kreativität – insbesondere durch die Kombination von Leistungen und Zusatzbudgets.

Pflegegeld 2026: Höhe bleibt bei 599 Euro

Zuletzt wurde das Pflegegeld am 1. Januar 2025 erhöht. Im Jahr 2026 erfolgt keine weitere Erhöhung. Für Pflegestufe 3 verbleiben 599 Euro monatlich. Der Anspruch besteht ab Pflegestufe 2, wenn die häusliche Pflege – etwa durch Angehörige – gewährleistet ist. Rechtsgrundlage: § 37 SGB XI. Die Zahlung erfolgt wie gewohnt per Vorkasse.

Pflegesachleistungen 2026: 1.497 Euro für die Pflegeleistung

Wer einen ambulanten Pflegedienst integriert, nutzt die Sachleistungen. Auch hier gilt die Nullrunde: Das Monatsbudget für Pflegestufe 3 beträgt weiterhin 1.497 Euro. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Eigenbeiträge fallen nur bei Überschreitung des Budgets an.

Warum keine Erhöhung? Schauen Sie sich das Gesetz an

Die Pflegereform (PUEG) regelt zwei Anpassungen: 2024 und 2025. Die nächste automatische Dynamisierung ist erst zum 1. Januar 2028 geplant. Eine gesetzlich vorgeschriebene Erhöhung gibt es dazwischen nicht – und auch nicht im Jahr 2026. Der Maßstab für 2028 ist die Kerninflation der drei Vorjahre, begrenzt durch die Lohnentwicklung.

Kombileistung 2026: Pflegegeld und Sachleistungen geschickt kombinieren

Viele Familien kombinieren familiäre Pflege mit dem Pflegedienst. Dann sind Sie gemäß § 38 SGB sechs Monate an das gewählte Kontingent gebunden.

Sollte sich die Pflegesituation wesentlich ändern, ist eine frühere Anpassung möglich. Tipp: Passen Sie das Kontingent dem tatsächlichen Bedarf an und überprüfen Sie es bei der Zusage noch einmal.

Kurzübersicht der Kombileistungen 2026 (Pflegestufe 3)

Pflegeverhältnis (relativ: Pflegedienst)PflegegeldProfitieren Sie in Form von Sachleistungengesamt
100:0599€0€599€
70:30418,30 €449,10 €867,40 €
50:50299,50 €748,50 €1.048,00 €
30:70179,70€1.047,90 €1.227,60 €
0:1000€1.497 €1.497 €

Die Werte basieren auf den unveränderten Höchstbeträgen für das Jahr 2026. Sie können einen beliebigen Prozentwert wählen; Die Kasse rechnet tages- und eurogenau.

Auszahlung: Warum Sammelzahlungen oft später kommen

Die Pflegekasse überweist das reine Pflegegeld im Voraus zu Beginn des Monats. Bei kombinierten Leistungen erfolgt die Auszahlung später, da zunächst der Pflegedienst abrechnet und dann die Krankenkasse den Pflegegeldanteil festlegt. Planen Sie diese Verzögerung ein, damit es zu keinen Problemen mit Ihrer Haushaltskasse kommt.

Achten Sie auf eine verbindliche Beratung, sonst besteht die Gefahr von Schnittverletzungen

Wer lediglich Pflegegeld bezieht, muss gemäß § 37 Abs. 3 SGB Terminversäumnisse zu Kürzungen oder Aussetzungen des Pflegegeldes führen. Vereinbaren Sie frühzeitig den Beratungstermin.

Entlastungsbetrag 2026: 131 Euro verbleiben

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt seit 2025 131 Euro monatlich und bleibt auch im Jahr 2026 unverändert. Das Geld ist zweckgebunden, beispielsweise für anerkannte Alltagsunterstützung oder zur Teilfinanzierung der Tages-/Nachtbetreuung. Achten Sie darauf, dass Sie staatlich anerkannte Anbieter wählen, damit die Krankenkasse Ihnen die Kosten erstattet.

Neues Budget für Vorsorge und Kurzzeitpflege: noch im Jahr 2026 nutzbar

Seit Juli 2025 gibt es für die Vorsorge- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag (bisher getrennte Töpfe). 3.539 Euro im Jahr sind flexibel einsetzbar – je nach Bedarf an Ersatz oder Kurzzeitpflege. Dieses System gilt auch im Jahr 2026. Klären Sie mit der Kasse, wie Restbeträge aus dem Vorjahr angerechnet werden.

Wie Sie im Jahr 2026 mehr daraus machen – drei konkrete Schritte

  1. Bewerten Sie die Bedürfnisse ehrlich. Wer macht was, wie oft und wie zuverlässig? Planen Sie Dienste dort, wo die Linderung die größte Wirkung hat.
  2. Kombinationsquote berechnen. Verwenden Sie die Prozentformel: Pflegegeldanspruch = 100 % – (Sachleistungsverbrauch ÷ Budget) × 100. Halten Sie die Quote sechs Monate lang aufrecht und passen Sie sie dann an.
  3. Planen Sie zusätzliche Budgets ein. Nutzen Sie den Entlastungsbetrag monatlich, buchen Sie rechtzeitig den Jahresbetrag für die Vorsorge/Kurzzeitpflege ein. So verhindern Sie, dass Geld verfällt.

Ausblick: Nächste Erhöhung erst 2028

Nach der aktuellen Rechtslage erhöhen sich die Geld- und Sachleistungen zum 1. Januar 2028 erneut – automatisch und zu einem Preis. Für 2026 ist keine Erhöhung geplant. Wer die häusliche Pflege organisiert, sollte daher im Jahr 2026 vor allem die Spielräume des Systems voll ausschöpfen: die richtige Leistungskombination wählen, Ratschläge befolgen und zusätzliche Budgets konsequent nutzen.

  • Über den Autor
  • Letzte Beiträge des Autors

Sebastian Dorn ist Multimedia-Redakteur, schreibt seit 2025 für gegen-hartz.de und erstellt Videos für gegen-hartz.TV. Sein thematischer Schwerpunkt liegt im Renten- und Schwerbehindertenrecht.

Previous Post

Friedensprozess in Gaza: Bundeswehr schickt Soldaten nach Israel

Next Post

„Der BVB darf nicht in die Bayern-Falle tappen“

Nachrichtenportal Deutschland

© 2024 Mix9P

  • Home
  • Conditions d’utilisation
  • Kontaktiere uns
  • DMCA
  • Datenschutzrichtlinie
  • Cookie-Datenschutzrichtlinie

Social icon element need JNews Essential plugin to be activated.
No Result
View All Result
  • Internationale Nachrichten
  • Lokalnachrichten
  • Politische Nachrichten
  • Sport Nachrichten
  • Unterhaltung
  • Wirtschaftsnachrichten

© 2024 Mix9P