Petr Bystron teilte in den sozialen Medien eine Fotomontage, die unter anderem Angela Merkel mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zeigte. Das Landgericht München sah es als erwiesen an, dass der AfD-Politiker den verbotenen Hitlergruß benutzt hatte – und verhängte eine Geldstrafe.
Der AfD-Politiker Petr Bystron ist wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Europaabgeordnete muss demnach 90 Tagessätze von 125 Euro zahlen, insgesamt also 11.250 Euro – wegen der Verwendung der Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, sagte der Richter am Landgericht München. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Bystron bei der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet habe, „insbesondere durch die Komposition der Fotos“, sagte der Richter. Der AfD-Politiker selbst hörte davon jedoch nichts: Er erschien am Freitag nicht vor Gericht, sondern ließ sich von seinem Verteidiger vertreten. Der Grund dafür blieb zunächst unklar. Bystron und sein Verteidiger haben nun eine Woche Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Während des Prozesses sprach Bystrons Verteidiger Peter Solloch von einem Prozess mit „politischem Hintergrund“, bei dem es stets mehr um die Person ginge, die den rechten Arm ausstreckte, als um die Geste selbst. Als Beweismittel brachte der Anwalt Aufnahmen anderer politisch aktiver Personen mit, auf denen diese einen Arm hoben.
Nach Angaben des Gerichts verwendete der Europaabgeordnete in der Collage, die er 2022 auf Twitter verbreitete, bewusst den verbotenen „Hitlergruß“. Auf der Fotomontage waren unter anderem Altkanzlerin Angela Merkel und Bettina Wulff, die Frau des ehemaligen Bundespräsidenten, mit erhobenem Arm und ausgestreckter Hand zu sehen.
Bystron teilte die Collage anlässlich der Entlassung des damaligen ukrainischen Botschafters in Deutschland, Andrij Melnyk, mit der Überschrift „Bye, bye Melnyk! Deutsche Politiker winken zum Abschied!“ Sein Verteidiger gab vor Gericht zu, dass der AfD-Politiker den Beitrag selbst verfasst habe.
Das Urteil des Gerichts blieb etwas hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Dieser hatte eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen gefordert, was bedeutet hätte, dass Bystron vorbestraft gewesen wäre. Mit 90 Tagessätzen blieb das Gericht genau unter der Schwelle, die hierfür erreicht werden müsste.
AfD-Politiker hatte sich gegen Strafbefehl gewehrt
Der Prozess kam zustande, weil Bystron in dem Fall gegen einen Strafbefehl des Landgerichts München Einspruch eingelegt hatte. Bystron hatte das Vorgehen zuvor im jüngsten Europawahlkampf als „Diskredit“ bezeichnet. Er sei überrascht, dass die Justiz für „solche parteipolitischen Spielchen“ missbraucht werden könne.
dpa/jm