Nachrichtenportal Deutschland

Peine: Erster Landkreis in Niedersachsen beschließt Arbeitspflicht für Asylbewerber

Peine: Erster Landkreis in Niedersachsen beschließt Arbeitspflicht für Asylbewerber

Der Landkreis Peine ist der erste in Niedersachsen, der eine Zivildienstpflicht für Asylbewerber eingeführt hat. Während CDU und FDP den Schritt als Integrationsförderung sehen, warnt der SPD-Landrat vor rechtlichen und praktischen Hürden.

Der Kreistag im niedersächsischen Peine hat beschlossen, Asylbewerbern eine Arbeitspflicht vorzuschreiben. Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU und FDP angenommen, während SPD und Grüne dagegen stimmten. Über den Vorfall hatte zunächst die „Hannoversche Allgemeine Zeitung“ (HAZ) berichtet. Die Kreisverwaltung soll nun die Umsetzung vorbereiten.

Landrat Henning Weiß (SPD) äußerte sich kritisch zu dem Beschluss, der die Beteiligung von Flüchtlingen an gemeinnützigen Aktivitäten vorsieht. Das Projekt sei „nicht einfach“ gewesen, sagte Weiß gegenüber der „HAZ“. Das Hauptproblem besteht darin, dass die vorgeschlagene Arbeit keine regulären Arbeitsplätze ersetzen kann. Denkbar sind Aktivitäten bei sogenannten Tafeln, in Tierheimen oder bei der Pflege öffentlicher Grünflächen.

Allerdings dürften einige der rund 850 registrierten Asylbewerber im Landkreis von der Regelung ausgenommen sein – etwa Minderjährige, Schwangere, Alleinerziehende oder Personen, die bereits berufstätig sind oder Integrationskurse besuchen. Für die Umsetzung rechnet der Landrat mit Kosten von rund 250.000 Euro. Darin enthalten sind Aufwandsentschädigungen in Höhe von 80 Cent pro Stunde sowie Fahrt- und Betreuungskosten.

Unterstützer und Rechtsgrundlage

Der CDU-Landtagsabgeordnete und Kreistagsabgeordnete Christoph Plett verteidigte die Entscheidung. Die Kritik an der Arbeitsvoraussetzung sei überzogen, sagte er dem NDR. Gemeinnützige Aktivitäten gab es bereits zuvor und die Arbeit könnte zu einer besseren Integration beitragen.

Nach Angaben des Niedersächsischen Städtetags ist Peine die erste Kommune im Land, die eine solche Verpflichtung beschlossen hat. „Dafür sind die rechtlichen und bürokratischen Hürden eigentlich zu hoch“, sagte Geschäftsführer Jan Arning.

Die rechtlichen Grundlagen für eine Arbeitspflicht finden sich im Asylbewerberleistungsgesetz. Demnach kann von arbeitsfähigen, aber nicht erwerbstätigen Asylbewerbern die Verpflichtung zur Ausübung gemeinnütziger Tätigkeiten übernommen werden. Ist die Ablehnung unbegründet, können Leistungen gekürzt werden.

Fall in Thüringen sorgte für Aufsehen

Ähnliche Debatten über den Einsatz von Asylbewerbern kam es in verschiedenen Regionen immer wieder. Ein ähnlicher Fall in Thüringen hatte bereits im Mai für Aufsehen gesorgt: Ein Asylbewerber aus dem Iran hatte gegen eine Arbeitspflicht geklagt, wurde aber vom Landessozialgericht abgewiesen. Aufgrund seiner bisherigen Berufserfahrung sollte er als IT-Helfer in einem Krankenhaus arbeiten, weigerte sich jedoch, die Tätigkeit auszuüben. Das Gericht sah darin keine unzumutbare Arbeit.

Die Entscheidung aus Peine könnte nun zu einer weiteren neuen Debatte über die rechtlichen Grenzen und die sozialen Folgen der Zwangsarbeit für Asylbewerber führen.

krö

Die mobile Version verlassen